Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Dies kann z.B. bei einer geplanten Auslandsreise sinnvoll sein. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt.
    Er gilt höchstens ein Jahr.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Dies kann z.B. bei einer geplanten Auslandsreise sinnvoll sein. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt.
    Er gilt höchstens ein Jahr.

    Hinweis: Ein vorläufiger Rei-sepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrückeerfasst. Bitte erkundigen Sie sich deshalb unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Reisepass auch anerkannt wird.
    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“, für welche Länder ein Reisepass erforder-lich ist oder ein vorläufiger Reisepass genügt

    Online-Dienst

    Online-Terminvereinbarung Bürgerservicezentrum

    ID: L100022_7847-3967-1977-6031361-3

    Online erledigen

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Waltershofen (Waltershofen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulhalde 12

    79112 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine sind teilweise auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49766594430

    Fax: +497665944324

    E-Mail: ov-waltershofen@stadt.freiburg.de

    Internet

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    Hochdorf (Hochdorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochdorfer Straße 4

    79108 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (In besonderen Fällen sind auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497665947390

    Fax: +4976659473919

    E-Mail: ov-hochdorf@stadt.freiburg.de

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    Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-4

    79098 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612010

    E-Mail: buergerberatung@stadt.freiburg.de

    Internet

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    Lehen (Lehen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 4

    79110 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Nur nach telefonischer Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 17:00 - 19:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49761888710

    Fax: +497618887120

    E-Mail: ov-lehen@stadt.freiburg.de

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    Tiengen (Tiengen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiburger Landstraße 28

    79112 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612011570

    E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de

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    St. Georgen (St. Georgen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Blumenstraße 9

    79111 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do 08:00 - 11:00 Uhr (nur jeden ersten Do im Monat) Fr geschlossen

    Internet

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    Kappel (Kappel)

    Adresse

    Hausanschrift

    Großtalstraße 45

    79117 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49761611080

    Fax: +497616110899

    E-Mail: ov-kappel@stadt.freiburg.de

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    Sprache: de

    Opfingen (Opfingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dürleberg 2

    79112 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49766450400

    Fax: +497664504019

    E-Mail: ov-opfingen@stadt.freiburg.de

    Internet

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    Ebnet (Ebnet)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhalde 6

    79117 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 13:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497616968980

    E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de

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    Munzingen (Munzingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Romanstraße 3

    79112 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:00 Uhr Di 08:00 - 11:00 Uhr Mi 14:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4976644036351

    Fax: +4976644036356

    E-Mail: ov-munzingen@stadt.freiburg.de

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    Freiburg - Ausweis- und Passwesen (Freiburg - Ausweis- und Passwesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 18:00 Uhr Mi 07:30 - 18:00 Uhr Do 07:30 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612010

    E-Mail: bs-ausweis@stadt.freiburg.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • alter Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrisches Passbild
      Bitte beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
    • geeignete Nachweise (z.B. Flugticket oder andere Reiseunterlagen)


    Hinweis: Das biometrische Passbild können Sie vor Ihrem Termin zur Antragsstellung in der Fotobox im Bürgerservicezentrum selbst erfassen. Unserer Erfahrung nach ist die Fotobox für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet.

    Achtung: Bei der Erstausstellung können weitere Unterlagen wie z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein.
    Gleiches gilt für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung nur ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneige-schaft wie z.B. der Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes vorgelegen hatte.
    Bitte erkundigen Sie sich vor der Antragstellung.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen.
      Sie müssen durch geeignete Nachweise (z.B. Flugticket oder andere Reiseunterlagen) glaubhaft machen, dass sie sofort einen Pass benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zum Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen. Das können beispielsweise sein:
      • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland,
      • Annahme, dass Sie sich einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie diesen sofort benötigen.
    Gleichzeitig müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können einen vorläufigen Reisepass in Deutschland beantragen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird.
    Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin. Anderenfalls kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.

    Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    sofort

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    EUR 26,00

    Hinweis: Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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