Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Er gilt höchstens ein Jahr.
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Dies kann z.B. bei einer geplanten Auslandsreise sinnvoll sein. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt.
Er gilt höchstens ein Jahr.
Hinweis: Ein vorläufiger Rei-sepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrückeerfasst. Bitte erkundigen Sie sich deshalb unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Reisepass auch anerkannt wird.
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“, für welche Länder ein Reisepass erforder-lich ist oder ein vorläufiger Reisepass genügt
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Ansprechpartner
Waltershofen (Waltershofen)
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Allgemeine Öffnungszeit (Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine sind teilweise auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
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Hochdorf (Hochdorf)
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79095 Freiburg
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Allgemeine Öffnungszeit (In besonderen Fällen sind auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
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Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)
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Telefon Festnetz: +497612010
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Lehen (Lehen)
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Allgemeine Öffnungszeit (Nur nach telefonischer Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 17:00 - 19:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
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Tiengen (Tiengen)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: +497612011570
E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de
St. Georgen (St. Georgen)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do 08:00 - 11:00 Uhr (nur jeden ersten Do im Monat) Fr geschlossen
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Opfingen (Opfingen)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Ebnet (Ebnet)
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Hausanschrift
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 13:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen
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Telefon Festnetz: +497616968980
E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de
Munzingen (Munzingen)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:00 Uhr Di 08:00 - 11:00 Uhr Mi 14:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:00 Uhr Fr geschlossen
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Freiburg - Ausweis- und Passwesen (Freiburg - Ausweis- und Passwesen)
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79095 Freiburg
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 18:00 Uhr Mi 07:30 - 18:00 Uhr Do 07:30 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612010
E-Mail: bs-ausweis@stadt.freiburg.de
erforderliche Unterlagen
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- alter Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrisches Passbild
Bitte beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. - geeignete Nachweise (z.B. Flugticket oder andere Reiseunterlagen)
Hinweis: Das biometrische Passbild können Sie vor Ihrem Termin zur Antragsstellung in der Fotobox im Bürgerservicezentrum selbst erfassen. Unserer Erfahrung nach ist die Fotobox für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet.
Achtung: Bei der Erstausstellung können weitere Unterlagen wie z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein.
Gleiches gilt für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung nur ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneige-schaft wie z.B. der Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes vorgelegen hatte.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Antragstellung.
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen.
Sie müssen durch geeignete Nachweise (z.B. Flugticket oder andere Reiseunterlagen) glaubhaft machen, dass sie sofort einen Pass benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zum Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist. - Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen. Das können beispielsweise sein:
- Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland,
- Annahme, dass Sie sich einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
-
Verfahrensablauf
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Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie diesen sofort benötigen.
Gleichzeitig müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können einen vorläufigen Reisepass in Deutschland beantragen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird.
Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin. Anderenfalls kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
keine
Bearbeitungsdauer
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sofort
Kosten
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EUR 26,00
Hinweis: Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.
Hinweise (Besonderheiten)
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-
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg