Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen

    Hinweise für Wiesloch

    Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wiesloch

    Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.

    Der vorläufige Reisepass wird von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt.

    Er gilt höchstens ein Jahr und muss bei der Aushändigung des regulären Reisepasses zurückgegeben und entwertet werden.

    Online-Dienst

    Online-Terminvergabe Bürgerbüro Wiesloch

    ID: L100022_6004075-6012589-1269-6004333-29

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 13

    69168 Wiesloch

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit (Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06222 84 4444

    Fax: 06222 84 4309

    E-Mail: buergerbuero@wiesloch.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Stadt Wiesloch (Stadt Wiesloch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 13

    69168 Wiesloch

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit (Bitte beachten Sie eventuell abweichende Erreichbarkeitszeiten der Fachabteilungen.) Mo 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06222 84 1

    Fax: 06222 84 4189

    E-Mail: info@wiesloch.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wiesloch

    • alter, noch gültiger Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
    • ggf. geeignete Nachweise zur geplanten Reise

    Hinweis:

    Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriftenentsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wiesloch

    Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzungen hierfür sind in der Regel,

    • wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantratt möglich ist oder
    • wenn die Lieferung des beantragten regulären Reisepasses sich verzögert und das Reiseziel und ggf. Transit-Staat einen vorläufigen Reisepass als Reisedokument zulässt oder
    • wenn für Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisedokument ausdrücklich ohne die Aufnahme von Fingerabdrücken beantragt wird und
    • es keine Versagungsgründe gegen die Passausstellung vorliegen, wie zum Beispiel eine begründete Annahme, dass Sie die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder dass Sie sich einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wiesloch

    Passgesetz (PassG)

    • § 1 Passpflicht
    • § 4 Passmuster
    • § 5 Gültigkeitsdauer
    • § 6 Ausstellung eines Passes
    • § 7 Passversagung
    • § 8 Passentziehung

    Passverordnung (PassV)

    • § 15 Gebühren

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Wiesloch

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wiesloch

    Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

    Die Passbehörde prüft die Vorlage der Voraussetzungen und stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus.

    Fristen

    Hinweise für Wiesloch

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wiesloch

    sofort

    Kosten

    Hinweise für Wiesloch

    EUR 26,00

    Hinweis: Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.

    FAQ-Liste zum Thema Reisepass

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wiesloch

    Den Verlust des vorläufigen Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen.

    Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en