Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen

    Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.

    Der vorläufige Reisepass wird von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt.

    Er gilt höchstens ein Jahr und muss bei der Aushändigung des regulären Reisepasses zurückgegeben und entwertet werden.

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltungsstelle Büchenau (Verwaltungsstelle Büchenau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Au in den Buchen 81

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.buechenau@bruchsal.de

    Fax: 07257/5392

    Telefon Festnetz: 07257/2037

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    Verwaltungsstelle Helmsheim (Verwaltungsstelle Helmsheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurpfalzstraße 58

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.helmsheim@bruchsal.de

    Fax: 07251/56139

    Telefon Festnetz: 07251/5124

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    Verwaltungsstelle Untergrombach (Verwaltungsstelle Untergrombach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 4

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.untergrombach@bruchsal.de

    Fax: 07251/79-729

    Telefon Festnetz: 07251/79-721

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    Verwaltungsstelle Heidelsheim (Verwaltungsstelle Heidelsheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Merianstraße 18

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.heidelsheim@bruchsal.de

    Fax: 07251/59188

    Telefon Festnetz: 07251/5188

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    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Oppenheimer-Platz 5

    76646 Bruchsal

    Lieferanschrift

    Otto-Oppenheimer-Platz 5

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7251 79500

    Fax: +49 7251 79611

    E-Mail: buergerbuero@bruchsal.de

    Internet

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    Verwaltungsstelle Obergrombach (Verwaltungsstelle Obergrombach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.obergrombach@bruchsal.de

    Fax: 07251/79-739

    Telefon Festnetz: 07251/79-732

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    erforderliche Unterlagen

    • alter, noch gültiger Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
    • ggf. geeignete Nachweise zur geplanten Reise

    Hinweis:

    Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriftenentsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente.

    Voraussetzungen

    Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzungen hierfür sind in der Regel,

    • wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantratt möglich ist oder
    • wenn die Lieferung des beantragten regulären Reisepasses sich verzögert und das Reiseziel und ggf. Transit-Staat einen vorläufigen Reisepass als Reisedokument zulässt oder
    • wenn für Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisedokument ausdrücklich ohne die Aufnahme von Fingerabdrücken beantragt wird und
    • es keine Versagungsgründe gegen die Passausstellung vorliegen, wie zum Beispiel eine begründete Annahme, dass Sie die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder dass Sie sich einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Passgesetz (PassG)

    • § 1 Passpflicht
    • § 4 Passmuster
    • § 5 Gültigkeitsdauer
    • § 6 Ausstellung eines Passes
    • § 7 Passversagung
    • § 8 Passentziehung

    Passverordnung (PassV)

    • § 15 Gebühren

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

    Die Passbehörde prüft die Vorlage der Voraussetzungen und stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    sofort

    Kosten

    EUR 26,00

    Hinweis: Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Verlust des vorläufigen Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen.

    Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en