Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden
Beschreibung
Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen.
Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen?
Dazu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Feuerwehr in Ihrer Gemeinde.
Online-Dienst
Online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Haupt-, Bau- und Ordnungsamt (Haupt-, Bau- und Ordnungsamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung.) Mo 07:45 - 11:15 Uhr Di 07:45 - 11:15 Uhr Mi 07:45 - 11:15 und 15:00 - 18:00 Uhr Do geschlossen Fr 07:45 - 11:15 Uhr
Kontakt
E-Mail: kuricini@grosselfingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen
- mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten),
- über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
- sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
- dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (zum Beispiel Brandstiftung) verstoßen haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keiner
Verfahrensablauf
Um in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen zu werden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf.
Die Anschrift erfahren Sie
- auf den Internetseiten
- Ihrer Gemeinde und
- Ihrer Feuerwehr oder
- aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.
Wenn Sie in die Feuerwehr aufgenommen werden, erhalten Sie eine fundierte Grundausbildung.
Danach sollten Sie an den regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Je nach Eignung und persönlichen Wünschen können Sie auch zusätzliche Lehrgänge besuchen.
Hinweis: Die Aufnahme erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe.
Fristen
keine
Kosten
Es entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre Gemeinde stellt Ihnen die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung und trägt auch die Ausbildungskosten.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg