Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Führungszeugnis (erweitert) beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher oft vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher oft vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

    Wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, müssen Sie auf Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen.

    Am häufigsten werden folgende Führungszeugnisse gewünscht:

    • das erweiterte Führungszeugnis (NE) für private Zwecke
    • das erweiterte Führungszeugnis (OE) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde
      (auch im Ausland)

    Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerbern und Bewerberinnen in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise folgende Tätigkeiten:

    • Erzieher oder Erzieherin
    • Lehrer oder Lehrerin
    • Schulbusfahrer oder Schulbusfahrerin
    • Bademeister oder Bademeisterin
    • Sporttrainer oder Sporttrainerin

    Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten und Vermerke über die Schuldunfähigkeit.

    In das erweiterte Führungszeugnis werden dieselben Eintragungen wie in ein einfaches Führungszeugnis aufgenommen. Daneben werden weitere Verurteilungen vermerkt, die einer Arbeit mit Minderjährigen entgegenstehen können, beispielsweise alle Geldstrafen wegen Besitzes von Kinderpornographie oder exhibitionistischer Handlungen.

    Die Eintragungen bleiben nicht auf Dauer im Register. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden sie gelöscht. Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.

    Die Personendaten sowie die Information "keine Eintragung" werden zukünftig dreisprachig (deutsch, französisch, englisch) aufgeführt.

    Seit dem 31.08.2018 ist gemäß §30b BZRG für Personen, die eine Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen, ein Europäisches Führungszeugnis zu beantragen. Darin werden Mitteilungen über Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

    Online-Dienste

    Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister Online beantragen

    ID: L100022_5054-2249-1977-6031365-3

    Beschreibung

    beim Bundesamt für Justiz

    Für diesen Antrag müssen Sie sich Online-Ausweisen.
    Dafür benötigen Sie:

    • Smartphone oder Kartenlesegerät
    • Ausweis mit eingeschalteter Online-Ausweis-Funktion:
      neuer Personalausweis (nPA),
      elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder
      eID-Karte

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    Sprache

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    Sprache: de

    Online beantragen Führungszeugnis

    ID: L100022_6006363-2249-1977-6031365-3

    Beschreibung

    Hinweis zur Bezahlung mit Kreditkarte:
    3D-Secure ist für Online-Kartenzahlungen Pflicht.  Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie das 3D-Secure Verfahren bei Ihrer Bank freigeschaltet haben

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    Online-Ausweisen - Schritt für Schritt erklärt

    ID: L100022_6006361-2249-1977-6031365-3

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    Online-Portal des Bundesamts für Justiz

    ID: L100022_1418-2007-null-null-1

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    Online-Portal des Bundesamts für Justiz

    ID: L100022_1418-6009513-null-null-1

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    Online-Portal des Bundesamts für Justiz

    ID: L100022_1418-6016335-null-null-1

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    Online-Portal des Bundesamts für Justiz

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    Online-Portal des Bundesamts für Justiz

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    Online-Portal des Bundesamts für Justiz

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    Online-Terminvereinbarung Bürgerservicezentrum

    ID: L100022_7847-2249-1977-6031365-3

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Waltershofen (Waltershofen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulhalde 12

    79112 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine sind teilweise auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49766594430

    Fax: +497665944324

    E-Mail: ov-waltershofen@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Hochdorf (Hochdorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochdorfer Straße 4

    79108 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (In besonderen Fällen sind auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497665947390

    Fax: +4976659473919

    E-Mail: ov-hochdorf@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Lehen (Lehen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 4

    79110 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Nur nach telefonischer Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 17:00 - 19:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49761888710

    Fax: +497618887120

    E-Mail: ov-lehen@stadt.freiburg.de

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    Sprache: de

    Tiengen (Tiengen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiburger Landstraße 28

    79112 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612011570

    E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de

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    St. Georgen (St. Georgen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Blumenstraße 9

    79111 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do 08:00 - 11:00 Uhr (nur jeden ersten Do im Monat) Fr geschlossen

    Internet

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    Sprache: de

    Kappel (Kappel)

    Adresse

    Hausanschrift

    Großtalstraße 45

    79117 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49761611080

    Fax: +497616110899

    E-Mail: ov-kappel@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Opfingen (Opfingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dürleberg 2

    79112 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49766450400

    Fax: +497664504019

    E-Mail: ov-opfingen@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ebnet (Ebnet)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhalde 6

    79117 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 13:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497616968980

    E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Munzingen (Munzingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Romanstraße 3

    79112 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:00 Uhr Di 08:00 - 11:00 Uhr Mi 14:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4976644036351

    Fax: +4976644036356

    E-Mail: ov-munzingen@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Freiburg - Grundservice (Freiburg - Grundservice)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 18:00 Uhr Mi 07:30 - 18:00 Uhr Do 07:30 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612010

    E-Mail: bs-grundservice@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle, dass die Voraussetzungen für
      die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen
    • zusätzlich bei Führungszeugnis (OE) zur Vorlage bei einer Behörde: Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen beziehungsweise Verwendungszweck

    Hinweis: Lassen Sie sich von der anfordernden Stelle schriftlich bestätigen, dass bei Ihnen die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen.

    Wenn Sie Ihr Führungszeugnis im Internet über das Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz stellen möchten, brauchen Sie zusätzlich:

    • neuer elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
    • Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
    • AusweisApp2
    • gegebenenfalls digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie beantragen, wenn es gesetzlich vorgesehen ist oder in bestimmten Fällen benötigt wird. Diese Fälle sind:

    • Prüfung der persönlichen Eignung für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 72 a SGB VIII
    • Ausübung einer sonstigen beruflichen oder ehrenamtlichen Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen
    • Ausübung einer Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt mit Minderjährigen aufzunehmen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie können den Antrag stellen:

    Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung stellen (z.B. die Eltern für Minderjährige). Eine andere Person können Sie nicht bevollmächtigen.

    Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (NE) oder zur Vorlage bei einer Behörde (OE) benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es direkt vom Bundesamt für Justiz mit der Post.

    Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die Behörde geschickt. Geben Sie daher die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Sie können beantragen, das Behördenführungszeugnis vorher einzusehen. Es wird dann zunächst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Der Weitergabe können Sie widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.

    Hinweis: Wenn Sie nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen, können Sie den Antrag unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die Bearbeitung des Antrags und die Übersendung des Führungszeugnisses können zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    EUR 13,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Umfangreiche Informationen zum Bundeszentralregister finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz, einschließlich der häufigsten Fragen und Antworten dazu.

    Behörden können Führungszeugnisse über bestimmte Personen erhalten, wenn sie diese zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen. Voraussetzung ist, dass die Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder zuvor erfolglos geblieben ist. Die betroffene Person hat gegenüber der Behörde einen Anspruch auf Einsicht in das Führungszeugnis.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de