Führungszeugnis Erteilung erweitertOnline erledigen

    Führungszeugnis (erweitert) beantragen

    Hinweise für Heilbronn

    Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher oft vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher oft vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

    Wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, müssen Sie auf Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen.

    Am häufigsten werden folgende Führungszeugnisse gewünscht:

    • das Führungszeugnis (N) für private Zwecke
    • das Führungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde

    Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerbern und Bewerberinnen in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise folgende Tätigkeiten:

    • Erzieher oder Erzieherin
    • Lehrer oder Lehrerin
    • Schulbusfahrer oder Schulbusfahrerin
    • Bademeister oder Bademeisterin
    • Sporttrainer oder Sporttrainerin

    Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten und Vermerke über die Schuldunfähigkeit.

    In das erweiterte Führungszeugnis werden dieselben Eintragungen wie in ein einfaches Führungszeugnis aufgenommen. Daneben werden weitere Verurteilungen vermerkt, die einer Arbeit mit Minderjährigen entgegenstehen können, beispielsweise alle Geldstrafen wegen Besitzes von Kinderpornographie oder exhibitionistischer Handlungen.

    Die Eintragungen bleiben nicht auf Dauer im Register. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden sie gelöscht. Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.

    Wird für eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt, ein Führungszeugnis beantragt, wird automatisch ein europäisches Führungszeugnis ausgestellt.

    Dies ist unabhängig davon, welche Art eines Führungszeugnis beantragt wird (normales Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde…). Es besteht auch keine Wahlmöglichkeit, kein Europäisches Führungszeugnis zu erhalten.

    Hat eine Person neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine oder mehrere EU-Staatsangehörigkeiten, wird ebenfalls ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt; bei mehreren EU-Staatsangehörigkeiten werden Auskünfte aus allen Herkunftsstaaten eingeholt.

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    Ansprechpartner

    Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07131 56 0

    Fax: 07131 56 2999

    E-Mail: posteingang@heilbronn.de

    De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de

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    Bürgerämter (Bürgerämter)

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    Marktplatz 7

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 3800

    Fax: +49 7131 56 4780

    E-Mail: zentrales.buergeramt@heilbronn.de

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    • schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin beziehungsweise des Einrichtungsträgers auf Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses,
    • Nachweis der Überweisung der Gebühr von 13,- Euro auf unser Konto bzw.
    • Nachweis der Gebührenbefreiung bei ehrenamtlicher Tätigkeit
    • zusätzlich bei einem Behörden-Führungszeugnis (Belegart O): Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen und genauer Verwendungszweck

    Voraussetzungen

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    Ein erweitertes Führungszeugnis ist gesetzlich vorgesehen oder Sie brauchen es in bestimmten Fällen. Diese Fälle sind:

    • Prüfung der persönlichen Eignung für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 72 a SGB VIII
    • Ausübung einer sonstigen beruflichen oder ehrenamtlichen Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen
    • Ausübung einer Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt mit Minderjährigen aufzunehmen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.

    Verfahrensablauf

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    Sie können den Antrag stellen:

    • persönlich bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde (Bürgerbüro)
    • schriftlich, ebenfalls bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde, unter Nennung der Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift). In diesem Fall muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Wenn nicht schon aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Setzen Sie sich auch wegen der Gebührenbegleichung vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung.
    • über ein Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz
      Dies bietet sich vor allem an, wenn Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen.

    Für jede Form der Antragstellung gilt:
    Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung stellen (z.B. die Eltern für Minderjährige). Eine andere Person können Sie nicht bevollmächtigen.

    Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es direkt vom Bundesamt für Justiz mit der Post.

    Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die Behörde geschickt. Geben Sie daher die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Sie können beantragen, das Behördenführungszeugnis vorher einzusehen. Es wird dann zunächst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Der Weitergabe können Sie widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.

    Hinweis: Wenn Sie nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen, können Sie den Antrag unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen.

    Fristen

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    keine

    Bearbeitungsdauer

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    • bei ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit: einige Tage
    • bei anderer EU-Staatsbürgerschaft (eine oder auch mehrere): mehrere Wochen
      Für die Auskunft des EU-Mitgliedstaats ist mit 20 Werktagen zu rechnen. Dazu kommen Bearbeitungszeiten des Bundesamtes für Justiz sowie die Postlaufzeit.

    Kosten

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    Die Beantragung des Führungszeugnisses kostet 13 Euro.

    Wenn Sie das Führungszeugnis über das Serviceportal beantragen, bitten wir um Überweisung auf unser Konto IBAN DE51 6205 0000 0000 0008 59, BIC HEISDE66, Verwendungszweck „EMA“.

    Bitte laden Sie einen Nachweis für die Bezahlung der Gebühr mit den anderen notwendigen Unterlagen bei der Beantragung hoch.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    Umfangreiche Informationen zum Bundeszentralregister finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz, einschließlich der häufigsten Fragen und Antworten dazu.

    Behörden können Führungszeugnisse über bestimmte Personen erhalten, wenn sie diese zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen. Voraussetzung ist, dass die Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder zuvor erfolglos geblieben ist. Die betroffene Person hat gegenüber der Behörde einen Anspruch auf Einsicht in das Führungszeugnis.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de