Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen

    Hinweise für Ulm

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:

    Beschreibung

    Hinweise für Ulm

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:

    • Mittagessen
      Übernahme der Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kita, Kindertagespflege und im Hort
    • Nachhilfeunterricht
      Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen, die wesentlichen Lernziele (z.B. ausreichendes Leistungsniveau, Schulabschluss) zu erreichen
    • Schulbedarf
      Zuschuss für Materialien (z.B. Schulranzen, Bücher, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 150 Euro jährlich (100 Euro zum 1.8.* jeden Jahres und 50 Euro im Februar)
    • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
      In Höhe von 15 Euro monatlich für
      Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
      Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
      die Teilnahme an Ferienfreizeiten
    • Tagesausflüge und Klassenfahrten
      Übernahme der Kosten für:
      eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
      mehrtägige Klassenfahrten der Schule
    • Schülerbeförderung
      Übernahme der Beförderungskosten zur Schule

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_9cd07f7a30f0239e5d291df3ef77c3df530fe4abe424f1ae7721faad2c1bbbd5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bildung und Teilhabe (Bildung und Teilhabe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwambergerstraße 1

    89073 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 5220

    Fax: +49 731 161 5219

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ulm

    Für den Online-Antrag benötigen Sie:

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ulm

    • Die Familie erhält:
      • Arbeitslosengeld II
      • Sozialgeld
      • Sozialhilfe
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Asylbewerberleistungen
    • Kind ist unter 25 Jahre* alt
      Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein.
    • Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung*.
    • für die Übernahme der Mittagessenskosten:
      Schule oder Kindertagesstätte bietet ein gemeinschaftliches Mittagessen an.
    • für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten gilt:
      Ab einer Entfernung von mehr als 1 Kilometer bei Grundschulen und ab einer Entfernung von mehr als 2 Kilometern bei weiterführenden Schulen. Zuschüsse von Dritten werden angerechnet.
    • für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:
      Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
      Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
      Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

    * Abweichende Regelung im SGB XII

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ulm

    Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

    • § 28Bedarf für Bildung und Teilhabe
    • § 34 Bedarfe für Bildung und Teilhabe

    Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

    • § 6bLeistungen für Bildung und Teilhabe

    Asylbewerberleistungsgesetz

    • § 3Grundleistungen

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ulm

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ulm

    Sie erhalten die Leistungen von der Abteilung Soziales, Bildung und Teilhabe. Ausnahme: Bei SGB II Leistungsbezug erhalten Sie den Schulbedarf direkt vom Jobcenter Ulm. Der Globalantrag BuT gilt für den aktuellen Bewilligungszeitraum ihres Sozialleistungsbescheides. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes sind die Leistungen neu zu beantragen.

    Bei Bezug von Asybewerberleistungen wenden Sie sich bitte direkt an ihre Ansprechperson für die Asylbewerberleistungen.

    Fristen

    Hinweise für Ulm

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    Kosten

    Hinweise für Ulm

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ulm

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en