Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
Hinweise für Ulm
Beschreibung
Hinweise für Ulm
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:
- Mittagessen
Übernahme der Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kita, Kindertagespflege und im Hort - Nachhilfeunterricht
Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen, die wesentlichen Lernziele (z.B. ausreichendes Leistungsniveau, Schulabschluss) zu erreichen - Schulbedarf
Zuschuss für Materialien (z.B. Schulranzen, Bücher, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 150 Euro jährlich (100 Euro zum 1.8.* jeden Jahres und 50 Euro im Februar) - Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
In Höhe von 15 Euro monatlich für
Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
die Teilnahme an Ferienfreizeiten - Tagesausflüge und Klassenfahrten
Übernahme der Kosten für:
eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
mehrtägige Klassenfahrten der Schule - Schülerbeförderung
Übernahme der Beförderungskosten zur Schule
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bildung und Teilhabe (Bildung und Teilhabe)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 731 161 5220
Fax: +49 731 161 5219
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ulm
Für den Online-Antrag benötigen Sie:
- Ausgefüllten Globalantrag:
https://formulare.virtuelles-rathaus.de/forms/frm/maP3X2VFGrgnkJNFdhXM8nt38Nc7p47 - Die auf Seite 2 im Globalantrag genannten Nachweise zu den Einzelleistungen.
- Einen Leistungsbescheid SGB II (Jobcenterbescheid), SGB XII (Sozialhilfebescheid), BKGG (Kinderzuschlagsbescheid/Wohngeldbescheid): Diese Nachweise sind unbedingt beizufügen.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen
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- Die Familie erhält:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Asylbewerberleistungen
- Kind ist unter 25 Jahre* alt
Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein. - Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung*.
- für die Übernahme der Mittagessenskosten:
Schule oder Kindertagesstätte bietet ein gemeinschaftliches Mittagessen an. - für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten gilt:
Ab einer Entfernung von mehr als 1 Kilometer bei Grundschulen und ab einer Entfernung von mehr als 2 Kilometern bei weiterführenden Schulen. Zuschüsse von Dritten werden angerechnet. - für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:
Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
* Abweichende Regelung im SGB XII
Rechtsgrundlage(n)
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Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- § 28Bedarf für Bildung und Teilhabe
- § 34 Bedarfe für Bildung und Teilhabe
- § 6bLeistungen für Bildung und Teilhabe
- § 3Grundleistungen
Rechtsbehelf
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-
Verfahrensablauf
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Sie erhalten die Leistungen von der Abteilung Soziales, Bildung und Teilhabe. Ausnahme: Bei SGB II Leistungsbezug erhalten Sie den Schulbedarf direkt vom Jobcenter Ulm. Der Globalantrag BuT gilt für den aktuellen Bewilligungszeitraum ihres Sozialleistungsbescheides. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes sind die Leistungen neu zu beantragen.
Bei Bezug von Asybewerberleistungen wenden Sie sich bitte direkt an ihre Ansprechperson für die Asylbewerberleistungen.
Fristen
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-
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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-
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg