• Eberstadt (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg)
Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen

Hinweise für Eberstadt

Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, wenden sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das Jobcenter Landkreis Heilbronn, https://www.jobcenter-landkreis-heilbronn.de/, Rosenbergstr. 59 in Heilbronn.

Beschreibung

Hinweise für Eberstadt

Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, wenden sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das Jobcenter Landkreis Heilbronn, https://www.jobcenter-landkreis-heilbronn.de/, Rosenbergstr. 59 in Heilbronn.

Wer Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommt, findet seine Ansprechpartner im Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamtes Heilbronn und kann den untenstehenden Online-Antrag nutzen.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen (als Wohngeld-, Kinderzuschlagsempfänger), sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:

  • Mittagessen
    Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung
  • Nachhilfeunterricht
    Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen, die wesentlichen Lernziele (z.B. ausreichendes Leistungsniveau, Schulabschluss) zu erreichen
  • Lernmaterial (Schulpauschale)
    Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) - genaue Höhe siehe Homepage
  • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
    Beitrag in Höhe von 15 Euro monatlich für
    • Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
    • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
    • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten
    Übernahme der Kosten für:
    • eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
    • mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
  • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
    Übernahme der Beförderungskosten zur Schule

Online-Dienste

Online beantragen

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Sprache

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Sprache: de

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Landratsamt Heilbronn (Landratsamt Heilbronn)

Adresse

Hausanschrift

Lerchenstraße 40

74072 Heilbronn

Lieferanschrift

74064 Heilbronn

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Zu diesen Öffnungszeiten können Sie das Landratsamt Heilbronn besuchen. Die Öffnungszeiten einzelner Ämter und Stellen können von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichen!) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 07131/994-0

Fax: 07131/994-150

E-Mail: poststelle@landratsamt-heilbronn.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Bestattungskosten, Bildung und Teilhabe (41.1) (Bestattungskosten, Bildung und Teilhabe (41.1))

Adresse

Hausanschrift

Lerchenstraße 40

74072 Heilbronn

Lieferanschrift

74064 Heilbronn

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Zu diesen Öffnungszeiten können Sie das Landratsamt Heilbronn besuchen. Die Öffnungszeiten einzelner Ämter und Stellen können von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichen!) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Hinweise für Eberstadt

  • Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
    • Bestätigung der Teilnahme
  • Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:
    • Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Voraussetzungen

Hinweise für Eberstadt

  • Die Familie erhält:
    • Arbeitslosengeld II
    • Sozialgeld
    • Sozialhilfe
    • Kinderzuschlag
    • Wohngeld
    • Asylbewerberleistungen
  • Kind ist unter 25 Jahre alt
    Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein.
  • Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung
  • für die Übernahme der Mittagessenskosten:
    • Schule oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.
    • Kinder oder Jugendliche sind unter 25 Jahre alt.
    • Einrichtung stellt einen Beleg aus.
  • für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten:
    • Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet.
    • Die Kosten werden nicht anderweitig abgedeckt.
  • für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:
    • Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
    • Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
    • Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

 

Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, wenden sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das Jobcenter Landkreis Heilbronn, Rosenbergstr. 59 in Heilbronn.

Wer Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommt, findet seine Ansprechpartner im Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamtes Heilbronn und kann den Online-Antrag nutzen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Der Rechtsbehelf ergibt sich aus dem Bescheid.

Verfahrensablauf

Hinweise für Eberstadt

Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen.

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.

Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, wenden sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das Jobcenter Landkreis Heilbronn, Rosenbergstr. 59 in Heilbronn.

Wer Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommt, findet seine Ansprechpartner im Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamtes Heilbronn und kann den Online-Antrag nutzen.

Fristen

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Stelle.

Kosten

Hinweise für Eberstadt

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen. Wenn Sie Leistungen nach dem SGB XII benötigen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe gesondert zu beantragen.

Bei eintägigen Ausflügen besteht die Möglichkeit der Sammelabrechnung über die Schulen.

Sie können auch für die Musik- oder Sportausstattung einen Zuschuss beantragen. Dabei müssen Sie immer einen Eigenanteil leisten.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en