• Pfaffenhofen (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg)
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

Sondernutzung von Straßen außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

Hinweise für Pfaffenhofen

Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr benutzten. Dies wird als Gemeingebrauch bezeichnet.

Beschreibung

Hinweise für Pfaffenhofen

Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr benutzten. Dies wird als Gemeingebrauch bezeichnet.

Wenn öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr benutzt werden sollen, so ist dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Beispiele für eine Sondernutzung sind:

  • wirtschaftliche oder gewerbliche Betätigungen (z.B. der Verkauf von Waren aller Art auf einem Fußgängerweg)
  • Benutzung des Luftraums über der Straße (z.B. durch eine Werbeanlage oder einen Warenautomaten)
  • Benutzung einer privaten Zufahrt oder eines privaten Zugangs von der Straße zu einem privaten Grundstück

Als „sonstige Nutzung“ versteht man die Benutzung der Straßen in einer Art und Weise, die keinen oder kaum Einfluss auf den Verkehr hat. Dazu zählen beispielsweise die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren.
Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht und erfordert den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung, für den der zuständige Straßenbaulastträger, das heißt die Straßenbaubehörde verantwortlich ist.

Online-Dienst

Verkehrsrechtliche Anordnung, Ausnahmegenehmigung zur Straßenbenutzung oder Haltverbotszone beantragen

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Ansprechpartner

Landratsamt Heilbronn (Landratsamt Heilbronn)

Adresse

Hausanschrift

Lerchenstraße 40

74072 Heilbronn

Lieferanschrift

74064 Heilbronn

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Zu diesen Öffnungszeiten können Sie das Landratsamt Heilbronn besuchen. Die Öffnungszeiten einzelner Ämter und Stellen können von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichen!) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 07131/994-0

Fax: 07131/994-150

E-Mail: poststelle@landratsamt-heilbronn.de

Internet

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Sicherheit und Ordnung (Sicherheit und Ordnung)

Adresse

Hausanschrift

Rodbachstr. 15

74397 Pfaffenhofen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 10:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Hinweise für Pfaffenhofen

eventuell Lageplan, Fotos, Skizzen

Voraussetzungen

Hinweise für Pfaffenhofen

Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Hinweise für Pfaffenhofen

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Hinweise für Pfaffenhofen

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen.
Nutzen Sie dafür das vorgesehene Antragsformular. Sie erhalten es bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung.

Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung der Straße. Wesentlich ist dabei beispielsweise, ob

  • die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigt,
  • die Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm belästigt werden oder
  • die Straße übermäßig verschmutzt wird.

Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Fristen

Hinweise für Pfaffenhofen

Keine

Kosten

Hinweise für Pfaffenhofen

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Pfaffenhofen

In folgenden Fällen ist keine separate Sondernutzungserlaubnis erforderlich:

  • Sie benötigen eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Nutzung.
  • Sie wollen die Straße im Zusammenhang mit einer Anlage nutzen, die einer Baugenehmigung bedarf.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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