Problemstoffe Entsorgung

    Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen

    Hinweise für Baden-Baden

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Baden-Baden

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Zu den Problemstoffen zählen

    • Abbeizmittel,
    • Abflussreiniger,
    • Farben,
    • Lacke,
    • Klebestoffe,
    • Laugen,
    • Säuren,
    • Chemikalien wie Fotochemikalien,
    • Altöl,
    • Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
    • Putz- und Reinigungsmittel,
    • Akkus, Batterien,
    • Energiesparlampen und vieles mehr,

    die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.

    Sie sind verpflichtet, sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.

    Online-Dienst

    Umweltkalender

    ID: L100022_7390-1926-null-null-456

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtwerke Baden-Baden (Stadtwerke Baden-Baden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Flugstraße 29 (Entsorgung)

    76532 Baden-Baden

    Hausanschrift

    Waldseestraße 24 (Kundenzentrum)

    76530 Baden-Baden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221 2 77-0

    Telefon Festnetz: 07221 93 28 01

    Fax: 07221 2 77-300

    Fax: 07221 93 28 02

    E-Mail: info@swbad.de

    E-Mail: tb-entsorgung@swbad.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baden-Baden

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baden-Baden

    Sie möchten Problemstoffe entsorgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Baden-Baden

    die jeweilige örtliche Satzung

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Baden-Baden

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baden-Baden

    Jede Kommune handhabt die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterschiedlich. Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

    Fristen

    Hinweise für Baden-Baden

    keine

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baden-Baden

    Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, sind Sie verpflichtet, das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en