Problemstoffe EntsorgungOnline erledigen

    Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen

    Zu den Problemstoffen zählen

    Beschreibung

    Zu den Problemstoffen zählen

    • Abbeizmittel,
    • Abflussreiniger,
    • Farben,
    • Lacke,
    • Klebestoffe,
    • Laugen,
    • Säuren,
    • Chemikalien wie Fotochemikalien,
    • Altöl,
    • Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
    • Putz- und Reinigungsmittel,
    • Akkus, Batterien,
    • Energiesparlampen und vieles mehr,

    die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.

    Sie müssen sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.

    Online-Dienst

    Service Schadstoffmobil

    ID: L100022_6009081-1926-1854-6002127-114

    Beschreibung

    Bringen Sie Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen zu unserem Schadstoffmobil. Bitte beachten Sie:

    • Bringen Sie die Schadstoffe möglichst in der Original-Verpackung zu uns.
    • Verpacken Sie die Schadstoffe auslaufsicher.
    • Vermischen Sie keine Schadstoffe miteinander.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 23 Abfallgebühren (FB 23 Abfallgebühren)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Hindenburgstraße 40

    71638 Ludwigsburg

    Hausanschrift

    Hindenburgstraße 30

    71638 Ludwigsburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 144 2800

    Telefon Festnetz: 07141 144 2888

    Telefon Festnetz: 07141 144 2828

    Fax: 07141/144-59923

    E-Mail: ABFALLGEBUEHREN@landkreis-ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie möchten Problemstoffe entsorgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    die jeweilige örtliche Satzung

    Rechtsbehelf

    nicht notwendig

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
    Jede Kommune handhabt das unterschiedlich.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, dann müssen Sie das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de