Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen
Beschreibung
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Zu den Problemstoffen zählen
- Abbeizmittel,
- Abflussreiniger,
- Farben,
- Lacke,
- Klebestoffe,
- Laugen,
- Säuren,
- Chemikalien wie Fotochemikalien,
- Altöl,
- Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
- Putz- und Reinigungsmittel,
- Akkus, Batterien,
- Energiesparlampen und vieles mehr,
die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.
Sie sind verpflichtet, sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Online-Dienst
Service Schadstoffmobil
Beschreibung
Bringen Sie Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen zu unserem Schadstoffmobil. Bitte beachten Sie:
- Bringen Sie die Schadstoffe möglichst in der Original-Verpackung zu uns.
- Verpacken Sie die Schadstoffe auslaufsicher.
- Vermischen Sie keine Schadstoffe miteinander.
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
FB 23 Abfallgebühren (FB 23 Abfallgebühren)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07141 144 2800
Telefon Festnetz: 07141 144 2888
Telefon Festnetz: 07141 144 2828
Fax: 07141/144-59923
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie möchten Problemstoffe entsorgen.
Rechtsgrundlage(n)
die jeweilige örtliche Satzung
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
Jede Kommune handhabt die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterschiedlich. Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Fristen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, sind Sie verpflichtet, das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg