• Unterwaldhausen (Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg)
Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

Beschreibung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.

Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

  • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
  • eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.

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Baugenehigung beantragen

ID: L100022_6022303-1914-1253-6013639-1213

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Sprache

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Ansprechpartner

Gemeindeverwaltungsverband Altshausen (Gemeindeverwaltungsverband Altshausen)

Adresse

Hausanschrift

Ebersbacher Straße 4

88361 Altshausen

Kontakt

Telefon Festnetz: 07584/9205-0

Fax: 07584/9205-55

E-Mail: Arnold@gvv-altshausen.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Bau- und Umweltamt (Bau- und Umweltamt)

Adresse

Hausanschrift

Gartenstraße 107

88212 Ravensburg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0751/85-4110

Fax: 0751/85-774105

E-Mail: bu@rv.de

Internet

Sprachversion

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erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100
    Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein.

Voraussetzungen

keine

Handlungsgrundlage(n)

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG):

  • §1 Begriffsbestimmungen
  • §2 Arten der Begründung
  • §3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
  • §4 Formvorschriften
  • §5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
  • §6 Unselbstständigkeit des Sondereigentums
  • §7 Grundbuchvorschriften
  • §8 Teilung durch den Eigentümer

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA)

Rechtsbehelf

Bei Nichterteilung ist mit einer allgemeinen Leistungsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu klagen.

Verfahrensablauf

Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.

Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

keine Angaben möglich

Kosten

Abhängig vom Einzelfall. Erkundigen Sie sich bei der Antragstellung.

Hinweise (Besonderheiten)

 

 

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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