Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

    Hinweise für Ulm

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können. Das heißt es wird bescheinigt, welche Räume einer Wohnung, Kellerräume/Abstellräume oder Garagen/Tiefgaragenstellplätze in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumsfähig sind.

    Beschreibung

    Hinweise für Ulm

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können. Das heißt es wird bescheinigt, welche Räume einer Wohnung, Kellerräume/Abstellräume oder Garagen/Tiefgaragenstellplätze in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumsfähig sind.

    Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist dann erforderlich, wenn Sie eine oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses verkaufen oder übertragen wollen.

    Damit das Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch eingetragen werden kann, benötigt das Grundbuchamt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit den dazu gehörenden Aufteilungsplänen.

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung im Verwaltungsgebäude "Stadt Ulm, Münchnerstraße 2, 89073 Ulm"

    ID: L100022_6003195-6022935-2079-6007884-347

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Bauen (Bürgerservice Bauen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchner Straße 2

    89073 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 12:30 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 6999

    Fax: +49 731 161 1630

    E-Mail: buergerservice-bauen@ulm.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ulm

    Den Antragsunterlagen ist neben dem Antragsformular beizufügen:

    • Aktueller Lageplan 1:500 mit Darstellung des Gebäudes
    • Alle bemaßten Grundrisspläne des Hauses jeweils vom Kellergeschoss bis zum Dachspitz (das Format DIN A3 darf nicht überschritten werden, ein Maßstab hierfür ist nicht vorgegeben, solange die Lesbarkeit gewährleistet ist).

      Die einzelnen Wohnungen sind in den Grundrissen mit den dazugehörenden Nebenräumen (Keller und/oder Dachboden) zu nummerieren (für jede Einheit ist eine arabische Ziffer im Kreis zu verwenden). Bitte kennzeichnen Sie jeden Raum und geben Sie, wenn möglich, dessen Nutzung an. Ebenso können die Wohnung und die dazu gehörenden Nebenräume auch farblich umrandet und nur einmal mit einer Nummer versehen werden.
      Jede Wohneinheit muss einen eigenen, vom Treppenhaus abgetrennten, Zugang vorweisen.

      Alle Räume, die für alle Parteien zugänglich sein müssen, wie der Heiz- oder Technikraum mit den Hausanschlüssen und das Treppenhaus, sind mit einem G (im Kreis) für Gemeinschaftseigentum zu versehen.
    • Grundrisse und Ansichten von Garagen oder Schuppen sowie Stellplätzen in Tiefgaragen (alle genau bemaßt) müssen mit der entsprechend zugeordneten Nummer gekennzeichnet sein.
      Stellplätze außerhalb des Gebäudes, die als Sondereigentum zugeordnet werden sollen, müssen mit genauen Maßangaben und der dementsprechenden Ziffer im Aufteilungsplan benannt sein.
    • Alle Ansichten des Gebäudes (ohne Nummerierung)
    • Schnittzeichnungen (ohne Nummerierung)
    • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ulm

    Damit eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt werden kann, muss das Gebäude aufteilbar sein, dies bedeutet:

    • Abgeschlossen sind Wohnungen und die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, wenn sie baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind (zum Beispiel durch Wände und Decken) und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben; der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen (§ 5 Abs. 1 AVA)
    • Zu einer abgeschlossenen Wohnung oder zu in sich abgeschlossenen, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume können zusätzlich abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses gehören (§ 5 Abs. 2 AVA);
    • Die Stellplätze, an denen Sondereigentum begründet werden soll, sowie die außerhalb des Gebäudes liegenden Teile des Grundstücks (z.B. Garten), auf die sich das Sondereigentum erstrecken soll, müssen genau bemaßt sein (§ 3 Abs. 3 Alternative 2 WEG).

    Rechtsgrundlage(n)

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    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ulm

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ulm

    • Antragsberechtigt ist gem. § 3 Abs. 1 AVA der Eigentümer, der Erbbauberechtigte und jede andere Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht (zum Bespiel Erwerber)
    • Der Antrag ist gem. § 3 Abs. 2 AVA schriftlich zu stellen

    Fristen

    Hinweise für Ulm

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ulm

    keine Angaben möglich

    Kosten

    Hinweise für Ulm

    Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Einheiten, die aufgeteilt werden und der Anzahl der zusätzlichen Mehrfertigungen. Zwei Ausfertigungen sind in der Gebühr enthalten. Jede weitere Mehrfertigung ist gesondert gebührenpflichtig (Grundlage Gebührensatzung der Stadt Ulm).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ulm

     

     

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en