Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

    Hinweise für Willstätt

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

    Beschreibung

    Hinweise für Willstätt

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.

    Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

    • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
    • eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.

    Online-Dienst

    Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung

    ID: L100022_6022639-6004219-2311-6028605-313

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Baurechtsamt (Baurechtsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badstraße 20

    77652 Offenburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. ) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: baurechtsamt@ortenaukreis.de

    Telefon Festnetz: 0781 805 1229

    Fax: 0781/805-9633

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willstätt

    Hinweis: Bitte im Online-Formular beim Eingabefeld "Flur" die Zahl 0 eintragen

    • Lageplan
    • Bauzeichnung (Grundrisse für jedes Stockwerk, Ansichten, Schnitte), aus der die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teile des Gebäudes und des Grundstücks ersichtlich ist (Aufteilungsplan); alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume und Teile des Grundstücks sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.
      • Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
      • Die Maßangaben zu Stellplätzen und Teilen des Grundstücks müssen es ermöglichen, die Größe und Lage der zum Sondereigentum gehörenden Flächen ausgehend von den Grenzen des Grundstücks oder eines Gebäudes zu bestimmen.
      • Im Falle der schriftlichen Antragstellung darf die Bauzeichnung das Format DIN A3 nicht übersteigen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willstätt

    Antragsberechtigt ist der Eigentümer, der Erbbauberechtigte und jede andere Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Willstätt

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willstätt

    Das Landratsamt Ortenaukreis erteilt die Bescheinigung samt Aufteilungsplan ausschließlich elektronisch.

    Lassen Sie zunächst einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.

    Über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg (Service-BW) können Sie online eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen.

    Hierfür benötigen Sie:

    • ein Servicekonto bei Service-BW
    • Onlineantrag (Nachdem Sie Ihren Ort angegeben haben, können Sie den Antrag starten. Die erforderlichen Unterlagen können während des Antragsprozesses hochgeladen werden)

    Fristen

    Hinweise für Willstätt

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willstätt

    keine Angaben möglich

    Kosten

    Hinweise für Willstätt

    Abhängig vom Einzelfall. Erkundigen Sie sich bei der Antragstellung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willstätt

     

     

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en