Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

    Hinweise für Lauchheim

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

    Beschreibung

    Hinweise für Lauchheim

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.

    Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

    • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
    • eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.

    Online-Dienst

    Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung

    ID: L100022_6022809-6013971-2511-6033953-1212

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    IV/41 Baurecht und Naturschutz (IV/41 Baurecht und Naturschutz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 41

    73430 Aalen

    Lieferanschrift

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07361 503 1362

    Fax: 07361 503 1477

    E-Mail: baurecht.und.naturschutz@ostalbkreis.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lauchheim

    • Lageplan
    • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100
      Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lauchheim

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lauchheim

    Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG):

    • §1 Begriffsbestimmungen
    • §2 Arten der Begründung
    • §3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
    • §4 Formvorschriften
    • §5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
    • §6 Unselbstständigkeit des Sondereigentums
    • §7 Grundbuchvorschriften
    • §8 Teilung durch den Eigentümer

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Lauchheim

    Bei Nichterteilung ist mit einer allgemeinen Leistungsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu klagen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lauchheim

    Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.

    Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Fristen

    Hinweise für Lauchheim

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lauchheim

    keine Angaben möglich

    Kosten

    Hinweise für Lauchheim

    Die Gebühren werden entsprechend der geltenden Gebührenverordnung erhoben.

    Die Kosten betragen je nach Einzelfall zwischen 60 € und 3.000 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lauchheim

     

     

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en