Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Hinweise für Neresheim
Beschreibung
Hinweise für Neresheim
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.
Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,
- eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
- eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.
Online-Dienst
Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
IV/41 Baurecht und Naturschutz (IV/41 Baurecht und Naturschutz)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
73428 Aalen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Neresheim
- Lageplan
- Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100
Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein.
Voraussetzungen
Hinweise für Neresheim
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Neresheim
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG):
- §1 Begriffsbestimmungen
- §2 Arten der Begründung
- §3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
- §4 Formvorschriften
- §5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
- §6 Unselbstständigkeit des Sondereigentums
- §7 Grundbuchvorschriften
- §8 Teilung durch den Eigentümer
Rechtsbehelf
Hinweise für Neresheim
Bei Nichterteilung ist mit einer allgemeinen Leistungsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu klagen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Neresheim
Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.
Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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keine Angaben möglich
Kosten
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Die Gebühren werden entsprechend der geltenden Gebührenverordnung erhoben.
Die Kosten betragen je nach Einzelfall zwischen 60 € und 3.000 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg