Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

    Beschreibung

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.

    Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

    • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
    • eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.

    Online-Dienste

    Abgeschlossenheitsbescheinigung

    ID: L100022_0068b547dfe03ae75f1178c2f1c3ea46aa546ded0735a4370d85b5a3ae1773ad

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Abgeschlossenheitsbescheinigung

    ID: L100022_1eecb28e13323ee392b365b275ab760ab8390e7ac518cc2f14789ae49bc37735

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landratsamt Heidenheim (Landratsamt Heidenheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36

    89518 Heidenheim an der Brenz

    Postfachadresse

    Postfach 15 80

    89505 Heidenheim an der Brenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07321/321-0

    Fax: 07321/321-2410

    E-Mail: post@landkreis-heidenheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bauen (Bauen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 15 80

    89505 Heidenheim an der Brenz

    Hausanschrift

    Alte Ulmer Straße 2

    89522 Heidenheim an der Brenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07321 321 1366

    Telefon Festnetz: 07321 321 1321

    Fax: 07321 321 1320

    E-Mail: bauamt@landkreis-heidenheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    • Lageplan
    • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100
      Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG):

    • §1 Begriffsbestimmungen
    • §2 Arten der Begründung
    • §3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
    • §4 Formvorschriften
    • §5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
    • §6 Unselbstständigkeit des Sondereigentums
    • §7 Grundbuchvorschriften
    • §8 Teilung durch den Eigentümer

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    Bei Nichterteilung ist mit einer allgemeinen Leistungsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu klagen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.

    Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Fristen

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    keine Angaben möglich

    Kosten

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    Rahmengebühr: 100 Euro - 3.000 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Steinheim am Albuch

     

     

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en