Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Wenn Sie ein Dauerwohnrecht (das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen) oder Wohnungseigentum geltend machen wollen, benötigen Sie hierfür eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Damit wird nachgewiesen, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Wenn Sie ein Dauerwohnrecht (das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen) oder Wohnungseigentum geltend machen wollen, benötigen Sie hierfür eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Damit wird nachgewiesen, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.

    Die Bescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.

    Online-Dienste

    Hilfestellung zur Antragstellung - Digitaler Bauantrag

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    Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg

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    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt (Bauordnungsamt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hauptstraße 35

    97941 Tauberbischofsheim

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    97941 Tauberbischofsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Es werden folgende Unterlagen für die Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt:

    • Aufteilungsplan
    • Bauzeichnungen (amtlicher Lageplan und leserliche Grundrisse, Schnitte sowie Ansichten)
    • Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
    • Eigentumsnachweis (vollständiger Grundbuchauszug bzw. vollständiger Kaufvertrag, Vorvertrag)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    • Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter der Wohnung sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (z. B. Erwerber).
    • Das jeweilige Grundstück der Wohnung muss sich in einer Gemeinde in Baden-Württemberg befinden.
    • Abgeschlossen sind Wohnungen, wenn sie baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind (z. B. durch Wände und Decken) und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar im Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. Der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen.
    • Zu einer abgeschlossenen Wohnung können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses gehören.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    • 32 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG, BGBl. I S. 34)
    • 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG, BGBl. I S. 34)
    • 2, 3, 4, 5, 8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA, BAnz AT 12.07.2021 B2)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Tauberbischofsheim

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Tauberbischofsheim

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    Fristen

    Hinweise für Tauberbischofsheim

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    Bearbeitungsdauer

    keine Angaben möglich

    Kosten

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Für die Prüfung und Bewilligung des Antrags fallen Kosten nach der jeweiligen Gebührensatzung oder Gebührenverordnung an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Die Bescheinigung wird ungeachtet bauordnungsrechtlicher Vorschriften erstellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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