Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Hinweise für Weinsberg
Beschreibung
Hinweise für Weinsberg
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.
Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,
- eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
- eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.
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Virtuelles Bauamt der Stadt Weinsberg
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Weinsberg
- Lageplan
- Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100
Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein.
Voraussetzungen
Hinweise für Weinsberg
keine
Rechtsgrundlage(n)
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Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG):
- §1 Begriffsbestimmungen
- §2 Arten der Begründung
- §3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
- §4 Formvorschriften
- §5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
- §6 Unselbstständigkeit des Sondereigentums
- §7 Grundbuchvorschriften
- §8 Teilung durch den Eigentümer
Rechtsbehelf
Hinweise für Weinsberg
Bei Nichterteilung ist mit einer allgemeinen Leistungsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu klagen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Weinsberg
Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.
Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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keine Angaben möglich
Kosten
Hinweise für Weinsberg
Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung vom 22.03.2022:
Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung: 168,00 € /Wohneinheit
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg