Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

    Beschreibung

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.

    Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

    • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
    • eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.

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    Ansprechpartner

    Stadt Vaihingen an der Enz (Stadt Vaihingen an der Enz)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 80

    71654 Vaihingen an der Enz

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    71665 Vaihingen an der Enz

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Und nach Terminvereinbarung. Die Öffnungszeiten einzelner Ämter wie z.B. des Ausländeramts können abweichen.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07042/18-0

    Fax: 07042/18-200

    E-Mail: info@vaihingen.de

    Internet

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    Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Vaihingen an der Enz (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Vaihingen an der Enz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    71665 Vaihingen an der Enz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07042 18 0

    Fax: 07042/18-200

    E-Mail: info@vaihingen.de

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    erforderliche Unterlagen

    • Lageplan
    • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100
      Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.

    Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine Angaben möglich

    Kosten

    Abhängig vom Einzelfall. Erkundigen Sie sich bei der Antragstellung.

    Hinweise (Besonderheiten)

     

     

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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