Abgeschlossenheitsbescheinigung AusstellungOnline erledigen

    Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Planen Sie, die Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu veräußern oder eine Wohnung auf Ihr Kind zu übertragen? Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Planen Sie, die Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu veräußern oder eine Wohnung auf Ihr Kind zu übertragen? Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.

    Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

    • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
    • eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.

    Online-Dienst

    Abgeschlossenheitsbescheinigung

    ID: L100022_def941f2c8b1979e0975c58a7b1066b8280678b2443e82c904bfdbfd1db4a997

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Bauen (Bürgerbüro Bauen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 5

    71638 Ludwigsburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910-2255

    Fax: 07141 910-2141

    E-Mail: buergerbuerobauen@ludwigsburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    • Lageplan
    • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in dreifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100
      Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein. Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks müssen durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sein.
    • Bitte beachten: auch bei digitaler Antragstellung über Service BW ist eine analoge Einreichung der Unterlagen zusätzlich erforderlich.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Auf einen Rechtsbehelf wird im Bescheid hingewiesen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.

    Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Fristen

    Hinweise für Ludwigsburg

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ludwigsburg

    keine Angaben möglich

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    Abhängig vom Einzelfall. Erkundigen Sie sich bei der Antragstellung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigsburg

     

     

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de