Flächennutzungsplan einsehen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
- Wohnbauflächen,
- Gewerbe- und Industriebauflächen,
- Grünflächen oder
- Verkehrsflächen.
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Online-Dienst
Online - Flächennutzungsplan einsehen
Beschreibung
Den Flächennutzungsplan können Sie in unserem Geoportal unter "Karten -> Fachdaten -> Planen und Bauen" einsehen
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Ansprechpartner
Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612010
E-Mail: buergerberatung@freiburg.de
Internet
BeratungsZentrum Bauen (BZB) (BeratungsZentrum Bauen (BZB))
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (und nach Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
- § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
Rechtsbehelf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
keine
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.
Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
keine
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine.
Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese richten sich nach der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg