Flächennutzungsplan Auskunft

    Flächennutzungsplan einsehen

    Hinweise für Nordheim

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

    Beschreibung

    Hinweise für Nordheim

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

    Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

    • Wohnbauflächen,
    • Gewerbe- und Industriebauflächen,
    • Grünflächen oder
    • Verkehrsflächen.

    Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

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    Ansprechpartner

    Bauamt (Bauamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 26

    74226 Nordheim

    Postfachadresse

    Postfach 20

    74224 Nordheim

    Lieferanschrift

    Hauptstraße 26

    74226 Nordheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Mi geschlossen Do 07:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: Bauamt@nordheim.de

    Telefon Festnetz: 071331821421

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordheim

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordheim

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nordheim

    Baugesetzbuch (BauGB)

    • § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
    • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
    • § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Nordheim

    keine

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordheim

    Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

    Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

    Fristen

    Hinweise für Nordheim

    keine

    Kosten

    Hinweise für Nordheim

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordheim

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de