Flächennutzungsplan einsehen
Hinweise für Nordheim
Beschreibung
Hinweise für Nordheim
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
- Wohnbauflächen,
- Gewerbe- und Industriebauflächen,
- Grünflächen oder
- Verkehrsflächen.
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
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Ansprechpartner
Bauamt (Bauamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 20
74224 Nordheim
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Mi geschlossen Do 07:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Bauamt@nordheim.de
Telefon Festnetz: 071331821421
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nordheim
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Nordheim
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nordheim
- § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
- § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
Rechtsbehelf
Hinweise für Nordheim
keine
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordheim
Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.
Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.
Fristen
Hinweise für Nordheim
keine
Kosten
Hinweise für Nordheim
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Nordheim
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg