Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem PartnerOnline erledigen

    Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden

    Hinweise für Göppingen

    Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Waren Sie oder Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin schon einmal verheiratet, müssen Sie einige Besonderheiten beachten.

    Beschreibung

    Hinweise für Göppingen

    Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Waren Sie oder Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin schon einmal verheiratet, müssen Sie einige Besonderheiten beachten.

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    Ansprechpartner

    Bezirksamt Bezgenriet (Bezirksamt Bezgenriet)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badstraße 30

    73035 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15205

    E-Mail: bezgenriet@goeppingen.de

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    Bezirksamt Hohenstaufen (Bezirksamt Hohenstaufen)

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    Reichsdorfstraße 34

    73037 Göppingen

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    Telefon Festnetz: 07161 650 15511

    E-Mail: hohenstaufen@goeppingen.de

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    Sprache: de

    Bezirksamt Maitis (Bezirksamt Maitis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gmünder Straße 32

    73037 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15611

    E-Mail: maitis@goeppingen.de

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    Bezirksamt Faurndau (Bezirksamt Faurndau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 6

    73035 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15705

    E-Mail: faurndau@goeppingen.de

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    Stadt Göppingen (Stadt Göppingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 1

    73033 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650-0

    E-Mail: stadtverwaltung@goeppingen.de

    Internet

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    Bezirksamt Bartenbach (Bezirksamt Bartenbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunnenstraße 5

    73035 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 65015105

    E-Mail: bartenbach@goeppingen.de

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    Sprache: de

    Bürgerdienste: Standesamt (Bürgerdienste: Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 1

    73033 Göppingen

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Göppingen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
    • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Verwechseln Sie sie nicht mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.
    • bei einer Vorehe: Eheurkunde der letzten Ehe mit Vermerk über deren Auflösung oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister beziehungsweise eine Sterbeurkunde.
      Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe erhalten Sie beim Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben.
    • bei einer vorherigen Begründung einer Lebenspartnerschaft: Nachweis über Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft beziehungsweise eine Sterbeurkunde

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde verlangen.

    Hinweis: Wurde Ihre vorige Ehe im Ausland geschlossen, bringen Sie geeignete Nachweise über die Auflösung aller vorangegangenen Ehen mit. Bei einer Scheidung im Ausland müssen Sie das rechtskräftige Scheidungsurteil (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) mit einer vollständigen Übersetzung vorlegen. Die Übersetzungen fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen an. In solchen Fällen sollten Sie sich beim Standesamt vorab über erforderliche Anerkennungsverfahren erkundigen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Göppingen

    • Die Eheschließenden
      • müssen volljährig sein,
      • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
      • dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
    • Die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft muss beendet sein (zum Beispiel durch Scheidung oder Tod).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Göppingen

    Sie melden sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.

    Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

    • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
    • Dritte schriftlich dazu bevollmächtigen.

    Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

    Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Diese Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Danach müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Göppingen

    hängt vom Einzelfall ab

    Kosten

    Hinweise für Göppingen

    • Prüfung der Ehefähigkeit (ohne ausländisches Recht): EUR 40,00
    • standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: gebührenfrei
    • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 115,00
    • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 30,00

    Hinweis: Weitere Kosten beim Standesamt oder bei Justizbehörden sind möglich (z.B. für die Nachprüfung der Ehefähigkeit oder für die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils bei der Landesjustizverwaltung).

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de