Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
Hinweise für Rielasingen-Worblingen
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren.
Beschreibung
Hinweise für Rielasingen-Worblingen
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen.
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren.
Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer und den Voraussetzungen finden Sie unter "Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR - beantragen".
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Ansprechpartner
Landratsamt Konstanz (Landratsamt Konstanz)
Adresse
Hausanschrift
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rielasingen-Worblingen
- Bescheinigung über den Aufenthaltszweck, beispielsweise:
- Zulassung zum Sprachkurs oder Studium
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweise des Studienfortschrittes
- Finanzierungsnachweis, beispielsweise:
- Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
- Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland
- Stipendienvertrag
- Nachweis über die Krankenversicherung
- mindestens für die Dauer der beantragten Aufenthaltsgenehmigung gültiger Reisepass.
Bei Schweizer Staatsangehörigen genügt ein gültiger Personalausweis. - ein aktuelles Passbild
Voraussetzungen
Hinweise für Rielasingen-Worblingen
Für die Verlängerung müssen Sie die Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen:
- Studium an einer
- staatlichen Hochschule oder
- staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
- vergleichbaren Ausbildungsstätte (z.B. Duale Hochschule Baden-Württemberg)
- Studium als Hauptzweck des Aufenthalts
Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:- Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
- Sprachprüfung
- auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
- Studium (Grundstudium, Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
- Aufbau-, Zusatz, Ergänzungsstudium oder Promotion
- praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium (falls sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung sind)
- Ihr Lebensunterhalt (Bemessungsgrenze ist der Förderungshöchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)) und die Krankenversicherung in Deutschland sind sichergestellt.
- Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung.
Die notwendigen allgemeinen schulischen Voraussetzungen können Sie nicht in Deutschland nachholen.
Zusätzlich
- dürfen Sie Ihr Studium nicht unangemessen verzögern und
- müssen Sie Ihr Studium in einem angemessenen Zeitraum abschließen können.
Die Angemessenheit der Zeit richtet sich nach dem Aufenthaltszweck und den persönlichen Umständen sowie Ihrem Bemühen, das Ziel seines Aufenthalts in einem überschaubaren Zeitraum zu erreichen.
Anhaltspunkte sind die üblichen Aufenthaltszeiten, Zwischenprüfungen und Leistungskontrollen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Überschreiten der durchschnittlichen Studiendauer um bis zu 3 Semester einen Abschluss des Studiums in angemessener Zeit darstellt.
Sollten Sie einen längeren Zeitraum für den Abschluss Ihres Studiums benötigen, sollten Sie Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rielasingen-Worblingen
- § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
- § 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- § 16b Studium
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis
- § 52 Befreiungen und Ermäßigungen
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
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Sie müssen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich beantragen.
Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Fristen
Hinweise für Rielasingen-Worblingen
keine
Kosten
Hinweise für Rielasingen-Worblingen
Diese entnehmen Sie bitte unserer Gebührenverordnung bzw. der entsprechenden Rechtsgrundlage im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i.V.m. der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rielasingen-Worblingen
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg