Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium

    Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern

    Hinweise für Aach

    Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen.
    Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren.

    Beschreibung

    Hinweise für Aach

    Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen.
    Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren.

    Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer und den Voraussetzungen finden Sie unter "Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR - beantragen".

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    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (Ordnungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Stromeyer-Straße 166

    78467 Konstanz (Außenstelle)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07531 800-1701

    Fax: 07531 800-1702

    E-Mail: ordnungsamt@LRAKN.de

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    Landratsamt Konstanz (Landratsamt Konstanz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Benediktinerplatz 1

    78467 Konstanz

    Hausanschrift

    Max-Stromeyer-Straße 166

    78467 Konstanz (Außenstelle)

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07531 800-0

    Fax: 07531 800-1385

    E-Mail: info@LRAKN.de

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aach

    • Bescheinigung über den Aufenthaltszweck, beispielsweise:
      • Zulassung zum Sprachkurs oder Studium
      • Immatrikulationsbescheinigung
      • Nachweise des Studienfortschrittes
    • Finanzierungsnachweis, beispielsweise:
      • Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
      • Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland
      • Stipendienvertrag
    • Nachweis über die Krankenversicherung
    • mindestens für die Dauer der beantragten Aufenthaltsgenehmigung gültiger Reisepass.
      Bei Schweizer Staatsangehörigen genügt ein gültiger Personalausweis.
    • ein aktuelles Passbild

    Voraussetzungen

    Hinweise für Aach

    Für die Verlängerung müssen Sie die Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen:

    • Studium an einer
      • staatlichen Hochschule oder
      • staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
      • vergleichbaren Ausbildungsstätte (z.B. Duale Hochschule Baden-Württemberg)
    • Studium als Hauptzweck des Aufenthalts
      Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:
      • Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
      • Sprachprüfung
      • auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
      • Studium (Grundstudium, Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
      • Aufbau-, Zusatz, Ergänzungsstudium oder Promotion
      • praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium (falls sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung sind)
    • Ihr Lebensunterhalt (Bemessungsgrenze ist der Förderungshöchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)) und die Krankenversicherung in Deutschland sind sichergestellt.
    • Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung.
      Die notwendigen allgemeinen schulischen Voraussetzungen können Sie nicht in Deutschland nachholen.

    Zusätzlich

    • dürfen Sie Ihr Studium nicht unangemessen verzögern und
    • müssen Sie Ihr Studium in einem angemessenen Zeitraum abschließen können.
      Die Angemessenheit der Zeit richtet sich nach dem Aufenthaltszweck und den persönlichen Umständen sowie Ihrem Bemühen, das Ziel seines Aufenthalts in einem überschaubaren Zeitraum zu erreichen.
      Anhaltspunkte sind die üblichen Aufenthaltszeiten, Zwischenprüfungen und Leistungskontrollen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Überschreiten der durchschnittlichen Studiendauer um bis zu 3 Semester einen Abschluss des Studiums in angemessener Zeit darstellt.
      Sollten Sie einen längeren Zeitraum für den Abschluss Ihres Studiums benötigen, sollten Sie Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aach

    Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    • § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
    • § 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
    • § 16b Studium

    Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

    • § 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis
    • § 52 Befreiungen und Ermäßigungen

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Aach

    Widerspruch

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Aach

    Sie müssen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich beantragen.

    Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.

    Fristen

    Hinweise für Aach

    keine

    Kosten

    Hinweise für Aach

    Diese entnehmen Sie bitte unserer Gebührenverordnung bzw. der entsprechenden Rechtsgrundlage im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i.V.m. der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aach

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en