Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten.

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten.

    Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66, 89073 Ulm

    ID: L100022_6000875-1825-2079-6016782-347

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    Ortsverwaltung Gögglingen-Donaustetten (Ortsverwaltung Gögglingen-Donaustetten)

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    Riedlenstraße 16

    89079 Ulm

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    Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.) Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr

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    Dienstleistungszentrum Böfingen (Dienstleistungszentrum Böfingen)

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    Haslacher Weg 93

    89075 Ulm

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1166

    Fax: +49 731 161 1169

    E-Mail: boefingen-bd@ulm.de

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    Dienstleistungszentrum Eselsberg (Dienstleistungszentrum Eselsberg)

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    Stifterweg 94

    89075 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 13:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1162

    Fax: +49 731 161 1635

    E-Mail: eselsberg-bd@ulm.de

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    Ortsverwaltung Mähringen (Ortsverwaltung Mähringen)

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    Rathausweg 1

    89081 Ulm

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    Allgemeine Öffnungszeit (sowie nach Vereinbarung) Mo 09:00 - 12:30 Uhr Di 14:00 - 17:00 Uhr Mi 09:00 - 12:30 Uhr Do 09:00 - 12:30 Uhr Fr geschlossen

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1271

    Fax: +49 731 5527 79

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    Dienstleistungszentrum Söflingen (Dienstleistungszentrum Söflingen)

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    Klosterhof 14

    89077 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Fr 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:30 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1164

    Fax: +49 731 3885 907

    E-Mail: soeflingen-bd@ulm.de

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    Ortsverwaltung Lehr (Ortsverwaltung Lehr)

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    Loherstraße 18

    89081 Ulm

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    Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter +49 731 161 1231 oder +49 731 161 1232. Weitere Informationen zu den Dienstleistungen der Ortsverwaltung Lehr erhalten Sie unter: www.lehr.ulm.de) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1230

    Fax: +49 731 161 1239

    E-Mail: ov-le@ulm.de

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    Ortsverwaltung Ermingen (Ortsverwaltung Ermingen)

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    Waldstraße 29

    89081 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:15 und 16:00 - 19:00 Uhr Di 08:00 - 12:15 Uhr Mi 08:00 - 12:15 Uhr Do 08:00 - 12:15 Uhr Fr geschlossen

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    Telefon Festnetz: +49 7304 6697

    Fax: +49 7304 42957

    E-Mail: ov-er@ulm.de

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    Ortsverwaltung Unterweiler (Ortsverwaltung Unterweiler)

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    Altheimer Straße 20

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Die Ortsverwaltung befindet sich derzeit im Sparkassen-Container Altheimer Straße 20. Aufgrund der sehr beengten Räumlichkeiten möchten wir Sie weiterhin bitten, einen Termin zu vereinbaren.) Mo 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen

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    Telefon Festnetz: +49 7346 9192 10

    Fax: +49 7346 9192 12

    E-Mail: ov-uw@ulm.de

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    Ortsverwaltung Jungingen (Ortsverwaltung Jungingen)

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    Albstraße 5

    89081 Ulm

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    Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 15:00 - 19:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1220

    Fax: +49 731 161 1229

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    Ortsverwaltung Eggingen (Ortsverwaltung Eggingen)

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    Dorfstraße 10

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 16:00 - 19:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 7305 7269

    Fax: +49 7305 22104

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    Ortsverwaltung Einsingen (Ortsverwaltung Einsingen)

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    Katharinenstraße 1

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:15 Uhr Di 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:15 Uhr Do 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:15 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1280

    Fax: +49 731 161 1286

    E-Mail: ov-ei@ulm.de

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    Dienstleistungszentrum Wiblingen (Dienstleistungszentrum Wiblingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Buchauer Straße 12

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1160

    Fax: +49 731 161 1161

    E-Mail: wiblingen-bd@ulm.de

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    Melde- und Ausweiswesen (Melde- und Ausweiswesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olgastraße 66

    89073 Ulm

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (Melde- und Ausweiswesen, Olgastraße 66, Erdgeschoss.) Mo 07:30 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 07:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr Sa 08:30 - 13:00 Uhr Nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 3322

    Fax: +49 731 161 1677

    E-Mail: telefonservice-bd@ulm.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Reisepass
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
      Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
    • Nachweis über das berechtigte Interesse wie z.B. schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, Buchungsbestätigungen, Flugtickets

    Hinweis:

    Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente.

    Achtung:

    • Bei der Erstausstellung (in einigen Kommunen auch bei der ersten Ausstellung nach Zuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie zum Beispiel Personenstandsurkunden.
    • Bei der Antragstellung von Auslandsdeutschen in einer Passbehörde im Inland (unzuständige Behörde) müssen gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt werden.

    Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Passbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

    • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass.
    • Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. Beispielsweise verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben.

    Nicht als berechtigtes Interesse gelten beispielsweise:

    • allgemeine Begründungen
    • häufige Auslandsreisen alleine
    • dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist

    Hinweis: Auch wenn Sie schon im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen.

    Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Passgesetz (PassG)

    • § 1 Passpflicht
    • § 5 Gültigkeitsdauer
    • § 6 Ausstellung eines Passes
    • § 15 Pflichten des Inhabers
    • § 19 Zuständigkeit
    • § 25 Ordnungswidrigkeiten

    Passverordnung (PassV)

    • § 15 Gebühren

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Zweitpass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.

    Der Antrag wird vor Ort in der Passbehörde aufgenommen. Sie müssen eine formgültige Unterschrift abgeben und die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.

    Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie einen Reisepass bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung bestimmt das Auswärtige Amt. Ihren Passantrag können Sie auch in Deutschland an jeder Passbehörde stellen. Diese Passbehörde wird als unzuständige Behörde Ihren Antrag bearbeiten, wenn von Ihnen ein wichtiger Grund dargelegt wird. Ein solcher Grund liegt z.B. dann vor, wenn Sie geltend machen, dass der Weg zur zuständigen Auslandsvertretung erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde. Beachten Sie, dass in diesen Fällen für die Bearbeitung die Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung vorliegen muss und für die Antragstellung häufig eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers. Von Kindern, die noch nicht 6 Jahre alt sind, werden keine Fingerabdrücke erfasst.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.

    Manche Gemeinden benachrichtigen Sie, sobald Sie den Reisepass abholen können. Zur Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und ihren eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

    Fristen

    Die Gültigkeitsdauer von einem regulären Reisepass als Zweitpass beträgt sechs Jahre.

    Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung kann es bis zu acht Wochen dauern, bis Sie Ihren regulären Reisepass in der Passbehörde abholen können.

    Der vorläufige Reisepass wird von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt.

    Es wird empfohlen, den Reisepass rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen.

    Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Dafür wird zusätzlich ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
    Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

    Kosten

    Die Gebühren für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahre haben sich zum 1. Januar 2024 erhöht.

    • Reisepass mit 32 Seiten:
      • Personen ab 24 Jahren: EUR 70,00
      • Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50 Euro
    • Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: EUR 22,00):
      • Personen ab 24 Jahren: EUR 92,00
      • Personen unter 24 Jahren: EUR 59,50 Euro
    • Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
      • Personen ab 24 Jahren: EUR 102,00 / EUR 124,00
      • Personen unter 24 Jahren: EUR 69,50 / EUR 91,50
    • Die Gebühr für ein Reisepass mit 32 Seiten verdoppelt sich, wenn die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde beantragt wird. Sie beträgt für Personen:
      • ab 24 Jahre: EUR 140,00
      • unter 24 Jahre: EUR 75,00.

    Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung beantragen, müssen Sie EUR 31,00 Zuschlag bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Versuchen Sie, durch unrichtige Angaben einen Zweitpass zu erhalten, müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen.
    • Den Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich persönlich in einer Passbehörde oder einer Polizeidienststelle anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistung "Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen".
    • Das Wiederauffinden Ihres Reisepasses müssen Sie ebenfall persönlich in einer Passbehörde anzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en