Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten.

    Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.

    Online-Dienste

    Online-Terminvereinbarung Bürgerservicezentrum

    ID: L100022_7847-1825-1977-6007035-3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online-Terminvereinbarung Bürgerservicezentrum

    ID: L100022_7847-6005905-1977-6007035-3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Waltershofen (Waltershofen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulhalde 12

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07665/9443-0

    Fax: 07665/9443-24

    E-Mail: ov-waltershofen@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Hochdorf (Hochdorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochdorfer Straße 4

    79108 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07665/94739-0

    Fax: 07665/94739-19

    E-Mail: ov-hochdorf@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Lehen (Lehen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 4

    79110 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/88871-0

    Fax: 0761/88871-20

    E-Mail: ov-lehen@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Tiengen (Tiengen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiburger Landstraße 28

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761 201 1570

    E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kappel (Kappel)

    Adresse

    Hausanschrift

    Großtalstraße 45

    79117 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/61108-0

    Fax: 0761/61108-99

    E-Mail: ov-kappel@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Opfingen (Opfingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dürleberg 2

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07664/5040-0

    Fax: 07664/5040-19

    E-Mail: ov-opfingen@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ebnet (Ebnet)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhalde 6

    79117 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 761/696898-0

    E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Munzingen (Munzingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Romanstraße 3

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07664/4036351

    Fax: 07664/4036356

    E-Mail: ov-munzingen@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Freiburg - Ausweis- und Passwesen (Freiburg - Ausweis- und Passwesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761 201 0

    E-Mail: bs-ausweis@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles biometrische Passbild
      (Bitte beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
    • schriftliche Begründung für den Antrag
    • Nachweis über das berechtigte Interesse wie z.B. schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, Buchungsbestätigungen, Flugtickets

     

    Hinweis: Sie haben die Möglichkeit Ihr biometrisches Passbild innerhalb weniger Minuten in unserem Bürgerservicezentrum selbst zu erfassen.

    Kommen Sie einfach ein paar Minuten vor Ihrem Termin und machen in unseren Fotoboxen die passenden biometrischen Passbilder für Ihr Dokument. Unser Service findet digital statt und verkürzt die Bearbeitungszeit. Die Gebühr beträgt 6,50 €.

    Bitte beachten Sie: Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren, internationale Führerscheine sowie Fischereischeine.

    Grundsätzlich wird empfohlen, sich vorab bei der Passbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen zu informieren.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

    • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass.
    • Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. Beispielsweise verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben.


    Nicht als berechtigtes Interesse gelten beispielsweise:

    • allgemeine Begründungen,
    • häufige Auslandsreisen alleine oder
    • dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist


    Hinweis:
    Auch wenn Sie schon im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen.

    Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    keine

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie müssen den Zweitpass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.

    Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können einen Reisepass in Deutschland beantragen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird.
    Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen die Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung eingeholt werden muss und für die Antragstellung eine telefonische Terminvereinbarung notwendig ist. Anderenfalls kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.

    Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen.
    Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.

    Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und an die Passbehörde versendet.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • ca. 3 bis 6 Wochen
    • Expressverfahren: Wird der vollständige Reisepassantrag werktags bis 11:30 Uhr an die Bundesdruckerei übermittelt, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgendendritten Werktag (es zählen Mo – Fr, ohne Feiertage) im Bürgerservicezentrum abholbereit vor.
    • vorläufiger Reisepass: sofort

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • für einen Reisepass mit 32 / 48 Seiten:
      • Personen ab 24 Jahren: EUR 70,00 / EUR 92,00
      • Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50 / EUR 59,50
    • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich EUR 32,00
    • vorläufiger Reisepass: EUR 26,00


    Hinweis: Die Gebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn:

    • die Behörde den Zweitpass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
    • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. die Passbehörde einer Nebenwohnung) beantragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Versuchen Sie, durch unrichtige Angaben einen Zweitpass zu erhalten, müssen Sie mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro rechnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de