Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassener Rechtsanwalt

    Hinweise für Wannweil

    Sie möchten als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig sein und eine Rechtsanwaltskanzlei im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe eröffnen und haben bisher keine andere Rechtsanwaltszulassung im Bundesgebiet, so müssen Sie einen Antrag auf Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt nach §§ 4ff. BRAO stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wannweil

    Sie möchten als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig sein und eine Rechtsanwaltskanzlei im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe eröffnen und haben bisher keine andere Rechtsanwaltszulassung im Bundesgebiet, so müssen Sie einen Antrag auf Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt nach §§ 4ff. BRAO stellen.

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    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Tübingen (Rechtsanwaltskammer Tübingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Christophstraße 30

    72072 Tübingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 / 99010 - 30

    Fax: 07071 / 99010 - 510

    E-Mail: info@rak-tuebingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wannweil

    • amtlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses vom 2. Staatsexamen oder über das Bestehen der Eignungsprüfung
    • Lebenslauf mit Lichtbild
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO
    • Kanzleibestätigung
    • amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde
    • Nachweis "Kenntnisse im Berufsrecht" gemäß § 43 f. BRAO (mindestens 10 Zeitstunden)
    • amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wannweil

    Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder

    Eingliederungsvoraussetzungen über das EuRAG oder

    Bescheinigung nach § 16a Abs. 5 EuRAG

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wannweil

    Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO):

    • §§ 4 ff. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Wannweil

    Gegen einen ablehnenden Bescheid der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe als ausstellende Behörde einlegen, gemäß § 32 BRAO in Verbindung mit § 112a, 112c BRAO. Nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes kann die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wannweil

    Den Antrag müssen Sie schriftlich bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe stellen. Das Antragsformular erhalten Sie direkt bei der Rechtsanwaltskammer oder Sie können es online im Downloadbereich der Rechtsanwaltskammer (pdf) herunterladen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein.

    Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung vor, werden Sie von der Rechtsanwaltskammer vereidigt und zugelassen. Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Sie dürfen dann Ihre Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausüben.

    Fristen

    Hinweise für Wannweil

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wannweil

    vier bis sechs Wochen

    Kosten

    Hinweise für Wannweil

    205 Euro, siehe jeweils geltende Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer Tübingen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en