Kraftfahrzeug Ummeldung

    Kraftfahrzeug - Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei einem Umzug innerhalb der Stadt Karlsruhe

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie sind innerhalb der Stadt Karlsruhe umgezogen und möchten ihre Anschrift auf den Fahrzeugpapieren ändern?
    Sind Sie beim Einwohnermeldeamt bereits umgemeldet?

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie sind innerhalb der Stadt Karlsruhe umgezogen und möchten ihre Anschrift auf den Fahrzeugpapieren ändern?
    Sind Sie beim Einwohnermeldeamt bereits umgemeldet?

    Online-Dienst

    Online-Zulassung über i-Kfz

    ID: L100022_6019935-6002441-1919-6028453-769

    Beschreibung

    Ein Fahrzeug kann online zugelassen werden.
    Voraussetzung: Personalausweis mit freigeschalteter eID Funktion oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Durlach (Bürgerbüro Durlach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Verwaltung - Pfinztalstraße 33

    76227 Karlsruhe-Durlach

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: 0721 133 1965

    Fax: 0721 133 1909

    E-Mail: buergerbuero@durlach.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Neureut (Bürgerbüro Neureut)

    Adresse

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Neureuter Hauptstraße 256 - 258

    76149 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0721 7805-0) Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags eingeschränkt nach Verfügbarkeit Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 7805 0

    Fax: 0721 7805 150

    E-Mail: buergerservice@neureut.karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Wettersbach (Bürgerbüro Wettersbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wetterbach 40

    76228 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 7745

    Fax: 0721 133 7709

    E-Mail: buergerservice@wettersbach.karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Stupferich (Bürgerbüro Stupferich)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleinsteinbacher Straße 16

    76228 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 13:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 94761 0

    Telefon Festnetz: 0721 94761 13

    Fax: 0721 94761 14

    E-Mail: stupferich@karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle (Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhäuserstraße 22

    76135 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 07:30 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr 24.12.2024 bis 24.12.2024 Heiligabend, ganztags geschlossen 25.12.2024 bis 25.12.2024 1. Weihnachtsfeiertag, ganztags geschlossen 26.12.2024 bis 26.12.2024 2. Weihnachtsfeiertag, ganztags geschlossen 27.12.2024 bis 30.12.2024 Stadtverwaltung geschlossen 31.12.2024 bis 31.12.2024 Silvester, ganztags geschlossen 01.01.2025 bis 01.01.2025 Neujahr, ganztags geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3919

    E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie) *
    • bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich: Aufenthaltstitel
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Firmen: zusätzlich Gewerberegisterauszug oder Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
    • bei Vereinen: zusätzlich Vereinsregisterauszug

    *Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Voraussetzungen sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie oder eine Sie vertretende Person müssen das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde ummelden.

    Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
      Einen Termin buchen Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung
      oder telefonisch über die Behördennummer 115.

    • Digital per iKFZ - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
      Wenn bei Ihnen folgende Voraussetzungen vorliegen, können Sie dies online (i-Kfz) erledigen:
      • Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
      • Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
      • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
      • Beispieldarstellungen und Erklärvideos finden Sie unter BMDV - Online-Fahrzeugzulassung
      • Zur Antragstellung i-Kfz geht es hier: Online-Zulassung über i-Kfz

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    schnellst möglich

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    Gebühren nach Verwaltungsaufwand.
    Zwischen 10,70 Euro und 15,00 Euro (+ 0,30 Euro je Klebesiegel)

    Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Zahlungsarten
    Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en