Kraftfahrzeug Ummeldung

    Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen

    Hinweise für Weikersheim

    Wird der Wohnsitz oder der Betriebssitz verlegt, ist diese Änderung der Zulassungsbehörde unverzüglich unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitzuteilen. Das bisherige Kennzeichen des zugelassenen Fahrzeugs kann beibehalten werden. Soll jedoch gleichzeitig ein Kennzeichenwechsel vorgenommen werden, sind auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie das derzeitige Kennzeichen vorzulegen. Die Änderung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. in der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie im Fahrzeugregister vermerkt.

    Beschreibung

    Hinweise für Weikersheim

    Wird der Wohnsitz oder der Betriebssitz verlegt, ist diese Änderung der Zulassungsbehörde unverzüglich unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitzuteilen. Das bisherige Kennzeichen des zugelassenen Fahrzeugs kann beibehalten werden. Soll jedoch gleichzeitig ein Kennzeichenwechsel vorgenommen werden, sind auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie das derzeitige Kennzeichen vorzulegen. Die Änderung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. in der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie im Fahrzeugregister vermerkt.

    Online-Dienst

    Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen - Onlineantrag

    ID: L100022_6009009-6007585-1890-6037843-303

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet Zulassungswesen (Sachgebiet Zulassungswesen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Roter Sand 2

    97877 Wertheim

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Besucheranschrift

    Wachbacher Straße 52

    97980 Bad Mergentheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824001

    Fax: +49 9341 8285870

    E-Mail: verkehrsamt@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Weikersheim

    • Bei Privatperson: Gültiger Personalausweis oder Reisepass, - bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • Bei juristischer Person: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
    • Bei Einzelfirma: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
    • Bei Partnerschaftsgesellschaft: Partnerschaftsregisterauszug
    • Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter. Es ist ein Vertreter zu benennen, der in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll
    • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
    • Sofern sich die Bankverbindung geändert hat:
      das SEPA-Lastschriftmandat, unterschrieben vom Girokontoinhaber und vom Fahrzeughalter. Sind Girokontoinhaber und Fahrzeughalter identisch, genügt die Unterschrift im Feld „Girokontoinhaber“.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Weikersheim

    • Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Main-Tauber-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Weikersheim

    Folgt

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Weikersheim

    Sie oder eine Sie vertretende Person müssen das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde ummelden.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde stehen Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    Wenn das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk auf Ihren Namen angemeldet war, können Sie Ihre bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug auch nach der Ummeldung bundesweit weiterführen. Dies gilt auch für Saisonkennzeichen, die nur für einen bestimmten Betriebszeitraum verwendet werden dürfen. Teilen Sie dies der neu zuständigen Zulassungsbehörde bei der Ummeldung mit. Wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt hatten und die Kennzeichen für eine Wiederzulassung reserviert haben, ist eine Mitnahme in einen anderen Verwaltungsbezirk nicht möglich. Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug in diesem Fall ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und neue Stempelplaketten) an. Gleichzeitig erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen. Eine bereits existierende Feinstaubplakette für ein Kennzeichen, das Sie bei einem Umzug mitnehmen, bleibt weiterhin gültig. Neue Stempelplaketten mit Sicherheitscode brauchen Sie für Ihre Kennzeichen und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn Sie Ihr Fahrzeug zukünftig online außer Betrieb setzen möchten.

    Tipp: Brauchen Sie neue Kennzeichenschilder? Dann können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde. 

    Fristen

    Hinweise für Weikersheim

    schnellstmöglich

    Kosten

    Hinweise für Weikersheim

    Die Kosten sind individuell je nach Fallgestaltung zu ermitteln.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Weikersheim

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist die Zollverwaltung des Bundes zuständig.
    Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en