Gaststättengewerbe Gestattung

    Gaststättengewerbe – Gestattung bis zu vier Tagen beantragen

    Hinweise für Hirschberg an der Bergstraße

    Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar

    Beschreibung

    Hinweise für Hirschberg an der Bergstraße

    Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar

    • unter erleichterten Voraussetzungen,
    • auf Widerruf.

    Hinweis: Weder eine Gaststättengestattung noch eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie für die bloße Abgabe von

    • alkoholfreien Getränken,
    • unentgeltlichen Kostproben,
    • bereits zubereiteten Speisen oder
    • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb für die Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an Hausgäste.

    Online-Dienste

    Ausschankerlaubnis beantragen

    ID: L100022_4322b8660b23cc9d3bd5faafeafdf1b8a6a3c1f5382cff8282735774c91d4bbe

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ausschankerlaubnis beantragen

    ID: L100022_fa633f6090225391cd750f6960fe333cfdc13425886c34cbb8f0e7459b52118f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße (Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 20

    69489 Hirschberg a.d.Bergstraße

    Lieferanschrift

    Großsachsener Straße 14

    69489 Hirschberg a.d. Bergstraße

    Hausanschrift

    Großsachsener Straße 14

    69493 Hirschberg a. d. Bergstraße

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Rathaus ) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Bürgerbüro ab 07:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Ausschließlich nach Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro Großsachsen) Mo 08:30 - 12:30 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06201 598-00

    Fax: 06201 598-50

    E-Mail: gemeinde@hirschberg-bergstrasse.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Großsachsener Straße 14

    69493 Hirschberg a. d. Bergstraße

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Rathaus ) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Bürgerbüro ab 07:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Ausschließlich nach Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06201 598-00

    Fax: 06201 598-50

    E-Mail: buergeramt@hirschberg-bergstrasse.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hirschberg an der Bergstraße

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers; bei elektronischer Antragstellung der für den jeweiligen Kommunikationsweg vorgeschriebene Nachweis zur Identifikation, zum Beispiel elektronische Signatur, sicherer Identitätsnachweis.
    • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen oder Angaben verlangen, z.B.
      • die Vorlage eines Mietvertrags für den Ort der Veranstaltung
      • nähere Angaben dazu, wie nicht zumutbare Belästigungen durch Lärm vermieden werden sollen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hirschberg an der Bergstraße

    • Sie versorgen Besucherinnen und Besucher lediglich aus Anlass eines besonderen Ereignisses (einer ansonsten eigenständigen Veranstaltung) mit Speisen und Getränken.
      Besondere Ereignisse können beispielsweise sein:
      • Straßenfeste
      • Hochzeitsfeiern
      • Schulfeste
      • Jubiläumsfeste
      • Schützenfeste
      • Sportveranstaltungen
      • Volksfeste
      • Vereinsveranstaltungen
      • Märkte und Ähnliches.
    • Als Veranstalter müssen Sie die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Veranstaltung beachten.
      Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die genauen Anforderungen. Maßgeblich sind beispielsweise folgende Bestimmungen:
      • Jugendschutz
      • Jugendarbeitsschutz
      • Infektionsschutz
      • Brandschutz
      • lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften
      • Preisaushang
    • Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen. Diese muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein.

    Tipp: Als Veranstalter haften Sie für mögliche Schäden. Sie sollten daher für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz sorgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hirschberg an der Bergstraße

    Landesgaststättengesetz (LGastG)

    • § 1 (LGastG) in Verbindung mit

    Gaststättengesetz (GastG)

    • § 12 (GastG) Gestattung

    Gaststättenverordnung (GastVO)

    • §§ 1 und § 3 (GastVO) Zuständigkeit und Verfahren

    Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)

    • § 3a (LVwVfG) Elektronische Kommunikation
    • § 42a (LVwVfG) Genehmigungsfiktion in Verbindung mit

    Gewerbeordnung (GewO)

    • § 6a Absatz 2 (GewO) Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion

    Personalausweisgesetz (PAuswG)

    • § 18 (PAuswG) Elektronischer Identitätsnachweis

    Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    • § 78 (AufenthG) Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

    De-Mail-Gesetz (De-Mail-G)

    • § 5 (De-Mail-G) Postfach- und Versanddienst

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Hirschberg an der Bergstraße

    Widerspruch beziehungsweise Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hirschberg an der Bergstraße

    Sie müssen die Gaststättengestattung schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

    Die Schriftform können Sie auch ersetzen, indem Sie

    • die Erklärung in einem elektronischen Formular abgeben, das von der zuständigen Stelle in einem Eingabegerät vor Ort oder über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Bei einer Eingabe über das Internet müssen Sie Ihre Identität mit der elektronischen ID-Funktion Ihres Personalausweises oder Ihres Aufenthaltstitels nachweisen.
    • eine absender-bestätigte De-Mail an die zuständige Stelle schicken. Absender-bestätigt heißt, Ihr De-Mail-Anbieter bestätigt in der De-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur, dass
      • er genau diesen Nachrichteninhalt von Ihnen entgegengenommen hat und
      • Sie sich für den Versand dieser De-Mail mit der elektronischen ID-Funktion Ihres Personalausweises oder auf einem anderen sicheren Weg statt mit Ihrem Benutzernamen und Passwort in Ihrem De-Mail-Konto angemeldet haben.

    Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.

    Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.

    Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Hirschberg an der Bergstraße

    Den Antrag auf Erteilung der Gestattung müssen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn der oben bezeichneten gestattungspflichtigen Tätigkeit stellen.

    Ausnahme: Die Tätigkeit erfolgt aus einem kurzfristigen Anlass, der einen fristgerechten Antrag ausschließt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hirschberg an der Bergstraße

    Die zuständige Stelle muss über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die beantragte Gestattung als erteilt, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist.

    Hinweis: Die Behörde kann die Frist allerdings einmal angemessen verlängern, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Eine solche Fristverlängerung muss die Behörde begründen und Ihnen rechtzeitig mitteilen.

    Kosten

    Hinweise für Hirschberg an der Bergstraße

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Gemeinde.

    Für den ersten Tag: 17,10 Euro/Fall

    Für jeden weiteren Tag: 8,50 Euro

    Hinweis: Für Veranstaltungen, die gemeinnützigen oder karitativen Zwecken dienen, erheben viele Gemeinden keine Gebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hirschberg an der Bergstraße

    Sie benötigen die Gaststättengestattung für mehr als vier Tage? Die entsprechenden Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Gaststättengewerbe - Gestattung für mehr als 4 Tage beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en