Gaststättengewerbe GestattungOnline erledigen

    Ausschankerlaubnis beantragen

    Hinweise für Fellbach

    Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar

    Beschreibung

    Hinweise für Fellbach

    Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar

    • unter erleichterten Voraussetzungen,
    • auf Widerruf.

    Hinweis: Weder eine Gaststättengestattung noch eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie für die bloße Abgabe von

    • alkoholfreien Getränken,
    • unentgeltlichen Kostproben,
    • bereits zubereiteten Speisen
    • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb: Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an Hausgäste.

    Online-Dienste

    Ausschankerlaubnis beantragen

    ID: L100022_2027dbab08b5d67d419f5d41708ab410bbbdd7241d33ccfe0c73ad2a76bee235

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ausschankerlaubnis beantragen

    ID: L100022_a8a73eac8f0f2aa6fef92e910a635cb99f3a70fcb16e848f64fc2b15b22ff083

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Fellbach (Stadt Fellbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    70734 Fellbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711/5851-0

    Fax: 0711/5851-300

    E-Mail: rathaus@fellbach.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Gewerbe- und Gaststättenrecht (Gewerbe- und Gaststättenrecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    70734 Fellbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 58510

    E-Mail: gewerbeamt@fellbach.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Fellbach

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers; bei elektronischer Antragstellung der für den jeweiligen Kommunikationsweg vorgeschriebene Nachweis zur Identifikation, zum Beispiel elektronische Signatur, sicherer Identitätsnachweis.
    • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen oder Angaben verlangen, z.B.
      • die Vorlage eines Mietvertrags für den Ort der Veranstaltung
      • nähere Angaben dazu, wie nicht zumutbare Belästigungen durch Lärm vermieden werden sollen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Fellbach

    Voraussetzungen sind:

    • Sie versorgen Besucherinnen und Besucher lediglich aus Anlass eines besonderen Ereignisses (einer ansonsten eigenständigen Veranstaltung) mit Speisen und Getränken.
      Besondere Ereignisse können beispielsweise sein:
      • Straßenfeste
      • Hochzeitsfeiern
      • Schulfeste
      • Jubiläumsfeste
      • Schützenfeste
      • Sportveranstaltungen
      • Volksfeste
      • Vereinsveranstaltungen
      • Märkte und Ähnliches.
    • Als Veranstalter müssen Sie die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Veranstaltung beachten.
      Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die genauen Anforderungen. Maßgeblich sind beispielsweise folgende Bestimmungen:
      • Jugendschutz
      • Jugendarbeitsschutz
      • Infektionsschutz
      • Brandschutz
      • lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften
      • Preisaushang
    • Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen. Diese muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein.

    Tipp: Als Veranstalter haften Sie für mögliche Schäden. Sie sollten daher für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz sorgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch beziehungsweise Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Fellbach

    Sie müssen die Gaststättengestattung schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag muss online ausgefüllt, handschriftlich unterschrieben und per Mail an gewerbeamt@fellbach.de , per Post ans Gewerbeamt oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

    Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.

    Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Fellbach

    Den Antrag auf Erteilung der Gestattung müssen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn der oben bezeichneten gestattungspflichtigen Tätigkeit stellen.

    Ausnahme: Die Tätigkeit erfolgt aus einem kurzfristigen Anlass, der einen fristgerechten Antrag ausschließt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Fellbach

    Die zuständige Stelle muss über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die beantragte Gestattung als erteilt, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist.

    Hinweis: Die Behörde kann die Frist allerdings einmal angemessen verlängern, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Eine solche Fristverlängerung muss die Behörde begründen und Ihnen rechtzeitig mitteilen.

    Kosten

    Hinweise für Fellbach

    Die Höhe der Gebühren betragen für den ersten Tag 41 € und für jeden weiteren Tag 10 €.

    Hinweis: Für Veranstaltungen, die gemeinnützigen oder karitativen Zwecken dienen, erheben viele Gemeinden keine Gebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Fellbach

    Sie benötigen die Gaststättengestattung für mehr als vier Tage? Die entsprechenden Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung " Gaststättengewerbe - Gestattung für mehr als 4 Tage beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en