Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis VerlängerungOnline erledigen

    Schwerbehindertenausweis verlängern

    Hinweise für Obersulm

    Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist und Sie ihn weiterhin benutzen möchten, können Sie ihn zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer neu ausstellen lassen. Bitte verwenden Sie das Antragsformular nicht, wenn Sie gleichzeitig eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands geltend machen möchten. Hierzu ist das Formular für den Änderungsantrag auf der Homepage des Landratsamtes auszufüllen.

    Beschreibung

    Hinweise für Obersulm

    Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist und Sie ihn weiterhin benutzen möchten, können Sie ihn zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer neu ausstellen lassen. Bitte verwenden Sie das Antragsformular nicht, wenn Sie gleichzeitig eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands geltend machen möchten. Hierzu ist das Formular für den Änderungsantrag auf der Homepage des Landratsamtes auszufüllen.

    Befristete Ausweise gelten für höchstens fünf Jahre. Die Geltungsdauer berechnet sich vom Monat der Ausstellung an. Auch eine Verlängerung des Ausweises ist für höchstens fünf Jahre möglich.

    Bei Kindern und Jugendlichen gelten folgende Befristungen:

    • unter 10 Jahre: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 10 Jahre alt wird.
    • zwischen 10 und 15 Jahren: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 20 Jahre alt wird.

    Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihr Aufenthaltstitel oder Ihre Aufenthaltsgestattung bzw. Arbeitserlaubnis befristet ist, gilt der Ausweis längstens bis zum Ablauf des Monats der Befristung.

    Ist keine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse zu erwarten, können Sie einen unbefristeten Ausweis erhalten.

    Online-Dienst

    Online beantragen

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenrecht (41.5) (Schwerbehindertenrecht (41.5))

    Adresse

    Hausanschrift

    Lerchenstraße 40

    74072 Heilbronn

    Lieferanschrift

    74064 Heilbronn

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Obersulm

    • Schwerbehindertenausweis
    • bei Ausstellung eines neues Ausweises:
      • Passbild
    • wenn Sie sich vertreten lassen:
      • Vollmacht
      • Personalausweis der vertretenden Person

    Voraussetzungen

    Hinweise für Obersulm

    Sie besitzen einen befristeten Schwerbehindertenausweis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Obersulm

    -Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Obersulm

    Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie bei der zuständigen Stelle formlos beantragen. Nutzen Sie gerne den Online-Antrag auf service-bw dafür. Bitte geben Sie neben Ihren Personalien ebenfalls Ihr Aktenzeichen an und laden ein Lichtbild im jpg- oder pdf-Format hoch (das Lichtbild muss nicht biometrisch sein).

    Sofern Sie bereits einen Ausweis in Scheckkartenformat besitzen, erhalten Sie einen neuen Ausweis mit der jeweiligen Änderung.

    Die zuständige Stelle informiert Sie über das weitere Vorgehen und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer. Bitte verwenden Sie das Antragsformular nicht, wenn Sie gleichzeitig eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands geltend machen möchten. Hierzu ist das Formular für den Änderungsantrag auf der Homepage des Landratsamtes auszufüllen.

    Fristen

    Hinweise für Obersulm

    Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit

    Kosten

    Hinweise für Obersulm

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Obersulm

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de