Abwasser entsorgen
Hinweise für Zaberfeld
Das bedeutet, dass Sie das Abwasser über einen Grundstücksentwässerungskanal an die öffentliche Kanalisation anschließen müssen.
Beschreibung
Hinweise für Zaberfeld
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks müssen Sie das Abwasser ordnungsgemäß entsorgen.
Das bedeutet, dass Sie das Abwasser über einen Grundstücksentwässerungskanal an die öffentliche Kanalisation anschließen müssen.
Ausnahme hiervon kann das anfallende Regenwasser sein.
Abwasser ist
- Wasser, das durch Gebrauch verunreinigt ist,
- Wasser, das in seinen Eigenschaften oder in der Zusammensetzung verändert ist,
- das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser.
Kanalisationen sammeln und transportieren das Abwasser. Kläranlagen behandeln es und leiten es dann in Gewässer. Teilweise reinigen auch Industriebetriebe Abwasser und leiten es direkt in Gewässer.
Im Interesse einer gesicherten Abwasserentsorgung dürfen Feuchttücher, Küchenkrepp oder Zeitungspapier nicht über die Toiletten entsorgt werden.
Auch Windeln und andere Hygieneartikel sowie Desinfektionstücher gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll. Diese Stoffe sind reißfest und lösen sich nicht in Wasser auf.
Nur Toilettenpapier darf über die Toilette entsorgt werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Haupt- und Bauverwaltung (Haupt- und Bauverwaltung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 10:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Di geschlossen Mi 07:30 - 12:30 und 13:30 - 18:30 Uhr Do 10:00 - 12:00 Uhr Fr 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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keine
Voraussetzungen
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keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Zaberfeld
- §§ 54 ff. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) (Abwasserbeseitigung)
- §§ 46 ff. Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) (Abwasserbeseitigung)
- § 13 KAG (Gebührenerhebung)
- § 14 KAG (Gebührenbemessung)
- § 17 KAG (Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung)
Rechtsbehelf
Hinweise für Zaberfeld
keiner
Verfahrensablauf
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Die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer wird zur Zahlung der Abwassergebühren von Amts wegen aufgefordert.
Informationen dazu finden Sie auch unter "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".
Fristen
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keine
Kosten
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Die Kommunen erheben die Abwassergebühren durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Die Kosten für die Abwasserentsorgung trägt der Hausbesitzer oder die Hausbesitzerin beziehungsweise der Mieter oder die Mieterin eines Gebäudes oder Grundstücks. In jedem Haushalt gibt es einen Wasserzähler, der die Menge des verbrauchten Wassers anzeigt.
Nähere Informationen zu den Abwassergebühren, zu Ermäßigungen und besonderen Regelungen, vor allem für Neubaugebiete, können Sie in der Abwasserwassersatzung Ihrer Wohnortgemeinde nachlesen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg