Abwasser entsorgen

    Hinweise für Güglingen

    Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks müssen Sie das Abwasser ordnungsgemäß entsorgen.
    Das bedeutet, dass Sie das Abwasser über einen Grundstücksentwässerungskanal an die öffentliche Kanalisation anschließen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Güglingen

    Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks müssen Sie das Abwasser ordnungsgemäß entsorgen.
    Das bedeutet, dass Sie das Abwasser über einen Grundstücksentwässerungskanal an die öffentliche Kanalisation anschließen müssen.

    Ausnahme hiervon kann das anfallende Regenwasser sein.

    Abwasser ist

    • Wasser, das durch Gebrauch verunreinigt ist,
    • Wasser, das in seinen Eigenschaften oder in der Zusammensetzung verändert ist,
    • das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser.

    Kanalisationen sammeln und transportieren das Abwasser. Kläranlagen behandeln es und leiten es dann in Gewässer. Teilweise reinigen auch Industriebetriebe Abwasser und leiten es direkt in Gewässer.

    Im Interesse einer gesicherten Abwasserentsorgung dürfen Feuchttücher, Küchenkrepp oder Zeitungspapier nicht über die Toiletten entsorgt werden.
    Auch Windeln und andere Hygieneartikel sowie Desinfektionstücher gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll. Diese Stoffe sind reißfest und lösen sich nicht in Wasser auf.
    Nur Toilettenpapier darf über die Toilette entsorgt werden.

    Online-Dienste

    Anschluss Wasserversorgung Abwasserentsorgung

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Güglingen (Stadt Güglingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 19-21

    74363 Güglingen

    Postfachadresse

    Postfach 24

    74361 Güglingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7135 108 0

    Fax: +49 7135 108 57

    E-Mail: stadt@gueglingen.de

    Internet

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    Bauamt (Bauamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 19-21

    74363 Güglingen

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    Postfach 24

    74361 Güglingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7135 108 0

    Fax: +49 7135 108 57

    E-Mail: ozg-bauamt@gueglingen.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Güglingen

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Güglingen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Güglingen

    Kommunalabgabengesetz (KAG)

    • § 13 KAG (Gebührenerhebung)
    • § 14 KAG (Gebührenbemessung)
    • § 17 KAG (Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Güglingen

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Güglingen

    Die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer wird zur Zahlung der Abwassergebühren von Amts wegen aufgefordert.

    Informationen dazu finden Sie auch unter " Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

    Fristen

    Hinweise für Güglingen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Güglingen

    Die Kommunen erheben die Abwassergebühren durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage der kommunalen Gebührensatzung.

    Die Höhe der Gebühren legen die Kommunen oder Zweckverbände auf Grundlage einer eigenen Kostenkalkulation selbst fest.

    Die Kosten für die Abwasserentsorgung trägt der Hausbesitzer oder die Hausbesitzerin beziehungsweise der Mieter oder die Mieterin eines Gebäudes oder Grundstücks. In jedem Haushalt gibt es einen Wasserzähler, der die Menge des verbrauchten Wassers anzeigt.

    Nähere Informationen zu den Abwassergebühren, zu Ermäßigungen und besonderen Regelungen, vor allem für Neubaugebiete, können Sie in der Abwasserwassersatzung Ihrer Wohnortgemeinde nachlesen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de