Verpflichtungserklärung abgeben
Hinweise für Heidenheim an der Brenz
Beschreibung
Hinweise für Heidenheim an der Brenz
Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die den Aufenthalt in Deutschland nicht finanzieren können? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.
Info: Verpflichtungserklärungen können ausschließlich mit Termin im Bürgeramt bearbeitet werden.
Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung haften Sie für den Lebensunterhalt der Eingeladenen (z.B. Ernährung, Wohnung, Bekleidung, Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit). Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
Online-Dienst
Verpflichtungserklärung online abgeben / vorbereiten
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Heidenheim (Stadt Heidenheim)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 46
89501 Heidenheim an der Brenz
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Bürger- und Standesamt (Bürgeramt) (Bürger- und Standesamt (Bürgeramt))
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Bürgeramt befindet sich im ehemaligen LBBW-Gebäude.) Mo 08:30 - 16:30 Uhr Di 08:30 - 16:30 Uhr Mi 08:30 - 16:30 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Ausländer und Einbürgerungen (Ausländer und Einbürgerungen)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heidenheim an der Brenz
- Reisepass oder Personalausweis
- Kindergeldnachweis (Kopie v. Kontoauszug)
- aktuelle Verdienstnachweise der letzten sechs Monate des Einladenden
- Arbeitgeberbescheinigung über Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses (Bescheinigung nicht älter als 4 Wochen)
- bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid
- bei Selbständigen:
- Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über das Nettoeinkommen
- Gewerberegisterauszug beziehungsweise Ausdruck aus dem Handelsregister
- bei Vereinen: Nachweis über das Vereinsvermögen
- Persönliches Erscheinen erforderlich (wegen Unterschriftsbeglaubigung)
Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern.
Voraussetzungen
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Voraussetzungen sind:
- ausreichende Bonität
- Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro
Hinweis: Den Abschluss einer Reisekrankenversicherung müssen Sie nachweisen, bevor die deutsche Botschaft das Visum erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Heidenheim an der Brenz
Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich bei der zuständigen Stelle abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben sein.
Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Die zuständige Stelle prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer beträgt ein bis zwei Wochen.
Kosten
Hinweise für Heidenheim an der Brenz
je Verpflichtungserklärung: 29 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg