Verpflichtungserklärung Entgegennahme

    Verpflichtungserklärung abgeben

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die den Aufenthalt in Deutschland nicht finanzieren können? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

    Beschreibung

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die den Aufenthalt in Deutschland nicht finanzieren können? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

    Info: Verpflichtungserklärungen können ausschließlich mit Termin im Bürgeramt bearbeitet werden.

    Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung haften Sie für den Lebensunterhalt der Eingeladenen (z.B. Ernährung, Wohnung, Bekleidung, Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit). Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).

    Online-Dienst

    Verpflichtungserklärung online abgeben / vorbereiten

    ID: L100022_6020755-1761-1894-6029057-1209

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Heidenheim (Stadt Heidenheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 15

    89522 Heidenheim an der Brenz

    Postfachadresse

    Postfach 11 46

    89501 Heidenheim an der Brenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07321 327-0

    Fax: 07321 327-1011

    E-Mail: rathaus@heidenheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürger- und Standesamt (Bürgeramt) (Bürger- und Standesamt (Bürgeramt))

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 9

    89522 Heidenheim an der Brenz

    Hausanschrift

    Grabenstraße 15

    89522 Heidenheim an der Brenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Bürgeramt befindet sich im ehemaligen LBBW-Gebäude.) Mo 08:30 - 16:30 Uhr Di 08:30 - 16:30 Uhr Mi 08:30 - 16:30 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07321 327-3342

    Fax: 07321 323-3332

    E-Mail: buergeramt@heidenheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ausländer und Einbürgerungen (Ausländer und Einbürgerungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36

    89518 Heidenheim an der Brenz

    Lieferanschrift

    Felsenstraße 36

    89518 Heidenheim an der Brenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    • Reisepass oder Personalausweis
    • Kindergeldnachweis (Kopie v. Kontoauszug)
    • aktuelle Verdienstnachweise der letzten sechs Monate des Einladenden
    • Arbeitgeberbescheinigung über Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses (Bescheinigung nicht älter als 4 Wochen)
    • bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid
    • bei Selbständigen:
    • bei Vereinen: Nachweis über das Vereinsvermögen
    • Persönliches Erscheinen erforderlich (wegen Unterschriftsbeglaubigung)

    Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    Voraussetzungen sind:

    • ausreichende Bonität
    • Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro

    Hinweis: Den Abschluss einer Reisekrankenversicherung müssen Sie nachweisen, bevor die deutsche Botschaft das Visum erteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich bei der zuständigen Stelle abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben sein.

    Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.

    Die zuständige Stelle prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.

    Fristen

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ein bis zwei Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    je Verpflichtungserklärung: 29 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de