Verpflichtungserklärung Entgegennahme

    Verpflichtungserklärung abgeben

    Hinweise für Neckarsulm

    Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

    Beschreibung

    Hinweise für Neckarsulm

    Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

    Damit verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen.

    Sie beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit anfallen, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
    Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers.

    Die Verpflichtungserklärung erlischt weder durch die Anerkennung als Schutzberechtigter nach dem Asylgesetz noch durch Erteilung einer anderen humanitären Aufenthaltserlaubnis.

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Neckarsulm (Stadt Neckarsulm)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 13 61

    74150 Neckarsulm

    Hausanschrift

    Marktstraße 18

    74172 Neckarsulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07132/35-0

    Fax: 07132 35 1199

    E-Mail: service-bw@neckarsulm.de

    Internet

    Sprachversion

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    Ausländerstelle (Ausländerstelle)

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    Postfach 13 61

    74150 Neckarsulm

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    Marktstraße 18

    74172 Neckarsulm

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit (Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sollten Sie einen Termin benötigen, senden Sie uns eine E-mail an abh@neckarsulm.de. ) Mo 13:30 - 15:30 Uhr Di 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 13:30 - 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07132 35 1370

    Fax: 07132 35 1379

    E-Mail: abh@neckarsulm.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neckarsulm

    • Reisepass oder Personalausweis
    • aktuelle Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Einladenden oder der Einladenden beziehungsweise Sparbuch
    • bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid
    • bei Selbständigen:
    • bei Vereinen: Nachweis über das Vereinsvermögen

    Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neckarsulm

    • ausreichende Bonität: Die Ausländerbehörde ermittelt diese in jedem Einzelfall separat.
    • Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro
      Hinweis: Bevor die Ausländerin beziehungsweise der Ausländer das Visum erhält, muss sie beziehungsweise er den Abschluss einer Reisekrankenversicherung gegenüber der deutschen Auslandsvertretung nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neckarsulm

    Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich bei der Ausländerbehörde abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben sein.

    Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.

    Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.

     

     

    Die Verpflichtung aus der Verpflichtungserklärung ist vollstreckbar.

    Fristen

    Hinweise für Neckarsulm

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neckarsulm

    derzeit 4 bis 6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Neckarsulm

    je Verpflichtungserklärung: EUR 29,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de