Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.
Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen.
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Ansprechpartner
Waltershofen (Waltershofen)
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Allgemeine Öffnungszeit (Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine sind teilweise auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
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79095 Freiburg
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Allgemeine Öffnungszeit (In besonderen Fällen sind auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
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Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)
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Telefon Festnetz: +497612010
E-Mail: buergerberatung@freiburg.de
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Lehen (Lehen)
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Allgemeine Öffnungszeit (Nur nach telefonischer Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 17:00 - 19:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
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Tiengen (Tiengen)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: +497612011570
E-Mail: ov-tiengen@freiburg.de
Opfingen (Opfingen)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Ebnet (Ebnet)
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Hausanschrift
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 13:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen
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Telefon Festnetz: +497616968980
E-Mail: ov-ebnet@freiburg.de
Munzingen (Munzingen)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Freiburg - Ausweis- und Passwesen (Freiburg - Ausweis- und Passwesen)
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79095 Freiburg
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Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 18:00 Uhr Mi 07:30 - 18:00 Uhr Do 07:30 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612010
E-Mail: bs-ausweis@freiburg.de
erforderliche Unterlagen
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- bisheriger Personalausweis
- Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt oder Eheurkunde oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- ein biometrisches Passbild
Bitte beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
Hinweis: Sie haben die Möglichkeit Ihr biometrisches Passbild innerhalb weniger Minuten in unserem Bürgerservicezentrum selbst zu erfassen.
Kommen Sie einfach ein paar Minuten vor Ihrem Termin und machen in unseren Fotoboxen die passenden biometrischen Passbilder für Ihr Dokument. Unser Service findet digital statt und verkürzt die Bearbeitungszeit. Die Gebühr beträgt 6,50 €.
Bitte beachten Sie: Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren, internationale Führerscheine sowie Fischereischeine.
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Namensänderung wegen Eheschließung/Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweispflicht)
- § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Gültigkeit)
- § 7 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Sachliche Zuständigkeit)
- § 8 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Örtliche Zuständigkeit)
- § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweisinhabers)
- Personalausweisgebührenverordnung
Rechtsbehelf
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-
Verfahrensablauf
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Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihrer Hauptwohnung stellen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
unverzüglich nach der Eheschließung
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Freiburg im Breisgau
etwa drei bis sechs Wochen
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- antragstellende Personen ab 24 Jahren: EUR 37,00
- antragstellende Personen unter 24 Jahren: EUR 22,80
Hinweis:
Für diese Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13,00 Euro erhoben.
Bei der Antragstellung für Auslaunddeutsche wird die Gebühr um 30,00 Euro angehoben. Hierfür ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich!
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen finden Sie unter Personalausweis - erstmalig oder nach Ablauf beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg