Ausschank Erlaubnis

    Gaststättengewerbe – Gestattung für mehr als vier Tage beantragen

    Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar

    Beschreibung

    Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar

    • unter erleichterten Voraussetzungen,
    • auf Widerruf.

    Hinweis: Weder eine Gaststättengestattung noch eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie für die bloße Abgabe von

    • alkoholfreien Getränken,
    • unentgeltlichen Kostproben,
    • bereits zubereiteten Speisen,
    • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb: Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an Hausgäste.

    Online-Dienste

    Gestattung nach § 12 GastG beantragen

    ID: L100022_1129fd10e508c2161765c2e48d3dff31747200af4ceff2c621cdc46fc46c69a9

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    Gestattung nach § 12 GastG beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landratsamt Tübingen (Landratsamt Tübingen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 19 29

    72009 Tübingen

    Hausanschrift

    Wilhelm-Keil-Straße 50

    72072 Tübingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071/207-0

    Fax: 07071/207-5999

    E-Mail: post@kreis-tuebingen.de

    De-Mail: post@kreis-tuebingen.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 19 29

    72009 Tübingen

    Hausanschrift

    Wilhelm-Keil-Straße 50

    72072 Tübingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Sie wollen eine Lebensmittelprobe im Rahmen einer Verbraucherbeschwerde abgeben? Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07071-207-3202 . Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Abgabe.) Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de

    Telefon Festnetz: 07071 207 3202

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers; bei elektronischer Kommunikation der für den jeweiligen Kommunikationsweg vorgeschriebene Nachweis zur Identifikation, zum Beispiel elektronische Signatur, sicherer Identitätsnachweis
    • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen oder Angaben verlangen, z.B.
      • die Vorlage eines Mietvertrags für den Ort der Veranstaltung
      • nähere Angaben dazu, wie nicht zumutbare Belästigungen durch Lärm vermieden werden sollen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen sind:

    • Sie versorgen Besucherinnen und Besucher lediglich aus Anlass eines besonderen Ereignisses (einer ansonsten eigenständigen Veranstaltung) mit Speisen und Getränken. Besondere Ereignisse können beispielsweise sein:
      • Straßenfeste
      • Hochzeitsfeiern
      • Schulfeste
      • Jubiläumsfeste
      • Schützenfeste
      • Sportveranstaltungen
      • Volksfeste
      • Vereinsveranstaltungen
      • Märkte und Ähnliches.
    • Als Veranstalter müssen Sie die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Veranstaltung beachten. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die genauen Anforderungen. Maßgeblich sind beispielsweise folgende Bestimmungen:
      • Jugendschutz
      • Jugendarbeitsschutz
      • Infektionsschutz
      • Brandschutz
      • lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften
      • Preisaushang
    • Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen. Diese muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein.

    Tipp: Als Veranstalter haften Sie für mögliche Schäden. Sie sollten daher für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz sorgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch beziehungsweise Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Gaststättengestattung schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

    Die Schriftform können Sie auch ersetzen, indem Sie

    • die Erklärung in einem elektronischen Formular abgeben, das von der zuständigen Stelle in einem Eingabegerät vor Ort oder über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Bei einer Eingabe über das Internet müssen Sie Ihre Identität mit der elektronischen ID-Funktion Ihres Personalausweises oder Ihres Aufenthaltstitels nachweisen.
    • eine absender-bestätigte De-Mail an die zuständige Stelle schicken. Absender-bestätigt heißt, Ihr De-Mail-Anbieter bestätigt in der De-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur, dass
      • er genau diesen Nachrichteninhalt von Ihnen entgegengenommen hat und
      • Sie sich für den Versand dieser De-Mail mit der elektronischen ID-Funktion Ihres Personalausweises oder auf einem anderen sicheren Weg statt mit Ihrem Benutzernamen und Passwort in Ihrem De-Mail-Konto angemeldet haben.

    Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.

    Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.

    Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.

    Fristen

    • Den Antrag auf Erteilung der Gestattung müssen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn der oben bezeichneten gestattungspflichtigen Tätigkeit stellen.
    • Ausnahme: Die Tätigkeit erfolgt aus einem kurzfristigen Anlass, der einen fristgerechten Antrag ausschließt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Behörde muss über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die beantragte Gestattung als erteilt, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist.

    Hinweis: Die Behörde kann die Frist allerdings einmal angemessen verlängern, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Eine solche Fristverlängerung muss die Behörde begründen und Ihnen rechtzeitig mitteilen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Gemeinde oder Stadt beziehungsweise der Gebührenverordnung des Landratsamts.

    Hinweis: Für Veranstaltungen, die gemeinnützigen oder karitativen Zwecken dienen, erheben viele Gemeinden keine Gebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie benötigen die Gaststättengestattung für weniger als vier Tage? Die entsprechenden Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Gaststättengewerbe - Gestattung bis zu 4 Tagen beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en