Ausschank Erlaubnis

    Gaststättengewerbe – Gestattung für mehr als vier Tage beantragen

    Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar

    Beschreibung

    Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar

    • unter erleichterten Voraussetzungen,
    • auf Widerruf.

    Hinweis: Weder eine Gaststättengestattung noch eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie für die bloße Abgabe von

    • alkoholfreien Getränken,
    • unentgeltlichen Kostproben,
    • bereits zubereiteten Speisen,
    • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb: Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an Hausgäste.

    Online-Dienste

    Gestattung für Veranstaltung online beantragen

    ID: L100022_6002015-1755-null-null-3

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Waltershofen (Waltershofen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulhalde 12

    79112 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine sind teilweise auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49766594430

    Fax: +497665944324

    E-Mail: ov-waltershofen@stadt.freiburg.de

    Internet

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    Sprache: de

    Hochdorf (Hochdorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochdorfer Straße 4

    79108 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (In besonderen Fällen sind auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497665947390

    Fax: +4976659473919

    E-Mail: ov-hochdorf@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Lehen (Lehen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 4

    79110 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Nur nach telefonischer Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 17:00 - 19:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49761888710

    Fax: +497618887120

    E-Mail: ov-lehen@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Tiengen (Tiengen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiburger Landstraße 28

    79112 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612011570

    E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kappel (Kappel)

    Adresse

    Hausanschrift

    Großtalstraße 45

    79117 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49761611080

    Fax: +497616110899

    E-Mail: ov-kappel@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Opfingen (Opfingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dürleberg 2

    79112 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49766450400

    Fax: +497664504019

    E-Mail: ov-opfingen@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ebnet (Ebnet)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhalde 6

    79117 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 13:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497616968980

    E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Munzingen (Munzingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Romanstraße 3

    79112 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:00 Uhr Di 08:00 - 11:00 Uhr Mi 14:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4976644036351

    Fax: +4976644036356

    E-Mail: ov-munzingen@stadt.freiburg.de

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    Sprache: de

    Sachgebiet 2 Veranstaltungsmanagement (Sachgebiet 2 Veranstaltungsmanagement)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Kontakt

    E-Mail: veranstaltungen@stadt.freiburg.de

    Fax: +497612014899

    Telefon Festnetz: +497612014920

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers; bei elektronischer Kommunikation der für den jeweiligen Kommunikationsweg vorgeschriebene Nachweis zur Identifikation, zum Beispiel elektronische Signatur, sicherer Identitätsnachweis
    • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen oder Angaben verlangen, z.B.
      • die Vorlage eines Mietvertrags für den Ort der Veranstaltung
      • nähere Angaben dazu, wie nicht zumutbare Belästigungen durch Lärm vermieden werden sollen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen sind:

    • Sie versorgen Besucherinnen und Besucher lediglich aus Anlass eines besonderen Ereignisses (einer ansonsten eigenständigen Veranstaltung) mit Speisen und Getränken. Besondere Ereignisse können beispielsweise sein:
      • Straßenfeste
      • Hochzeitsfeiern
      • Schulfeste
      • Jubiläumsfeste
      • Schützenfeste
      • Sportveranstaltungen
      • Volksfeste
      • Vereinsveranstaltungen
      • Märkte und Ähnliches.
    • Als Veranstalter müssen Sie die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Veranstaltung beachten. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die genauen Anforderungen. Maßgeblich sind beispielsweise folgende Bestimmungen:
      • Jugendschutz
      • Jugendarbeitsschutz
      • Infektionsschutz
      • Brandschutz
      • lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften
      • Preisaushang
    • Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen. Diese muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein.

    Tipp: Als Veranstalter haften Sie für mögliche Schäden. Sie sollten daher für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz sorgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch beziehungsweise Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Gaststättengestattung schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

    Die Schriftform können Sie auch ersetzen, indem Sie

    • die Erklärung in einem elektronischen Formular abgeben, das von der zuständigen Stelle in einem Eingabegerät vor Ort oder über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Bei einer Eingabe über das Internet müssen Sie Ihre Identität mit der elektronischen ID-Funktion Ihres Personalausweises oder Ihres Aufenthaltstitels nachweisen.
    • eine absender-bestätigte De-Mail an die zuständige Stelle schicken. Absender-bestätigt heißt, Ihr De-Mail-Anbieter bestätigt in der De-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur, dass
      • er genau diesen Nachrichteninhalt von Ihnen entgegengenommen hat und
      • Sie sich für den Versand dieser De-Mail mit der elektronischen ID-Funktion Ihres Personalausweises oder auf einem anderen sicheren Weg statt mit Ihrem Benutzernamen und Passwort in Ihrem De-Mail-Konto angemeldet haben.

    Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.

    Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.

    Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.

    Fristen

    • Den Antrag auf Erteilung der Gestattung müssen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn der oben bezeichneten gestattungspflichtigen Tätigkeit stellen.
    • Ausnahme: Die Tätigkeit erfolgt aus einem kurzfristigen Anlass, der einen fristgerechten Antrag ausschließt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Behörde muss über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die beantragte Gestattung als erteilt, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist.

    Hinweis: Die Behörde kann die Frist allerdings einmal angemessen verlängern, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Eine solche Fristverlängerung muss die Behörde begründen und Ihnen rechtzeitig mitteilen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Gemeinde oder Stadt beziehungsweise der Gebührenverordnung des Landratsamts.

    Hinweis: Für Veranstaltungen, die gemeinnützigen oder karitativen Zwecken dienen, erheben viele Gemeinden keine Gebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie benötigen die Gaststättengestattung für weniger als vier Tage? Die entsprechenden Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Gaststättengewerbe - Gestattung bis zu 4 Tagen beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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