Lebenspartnerschaftsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Lebenspartnerschaftsurkunde – Weitere Ausfertigungen beantragen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z.B. für Rentenangelegenheiten, zur Änderung von Ausweispapieren).

    Beschreibung

    Hinweise für Friedrichshafen

    Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z.B. für Rentenangelegenheiten, zur Änderung von Ausweispapieren).

    Sie können die Urkunde online beantragen (siehe Onlineantrag und Formulare).

    Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit einen PDF-Antrag (nicht barrierefrei) auszufüllen und dem Standesamt zu übermitteln.

    Online-Dienst

    Personenstandsurkunde beantragen

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt (Abteilung Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203-2171

    E-Mail: standesamt@friedrichshafen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Friedrichshafen

    bei persönlichem Erscheinen:

    • Personalausweis oder Reisepass

    bei Vertretung:

    • möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht (ausgenommen hiervon sind Verwandte in gerader Linie wie Eltern, Großeltern und Kinder)
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
    • möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

    • Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
    • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
    • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Friedrichshafen

    keine Angabe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Friedrichshafen

    Zuständig ist das Standesamt Friedrichshafen, sofern Sie dort Ihre Lebensgemeinschaft bei uns oder im Landratsamt Bodenseekreis begründet haben.

    Wie fordern Sie Ihre Urkunde an?

    Bitte wählen Sie nur eine der unten genannten Anforderungsmöglichkeiten! Eine doppelte Anforderung (z.B. zuerst per Fax und dann eine zusätzliche Übersendung des gleichen Schreibens per Post) wird wie zwei einzelne Bestellungen abgearbeitet und führt zu doppelten Gebühren.

    • Online: Sie können die Urkunde online beantragen (siehe Onlineantrag und Formulare).
      Sie können so die Urkunde direkt online bezahlen, diese ist der schnellste Weg.

      Die Online-Bestellung läuft wie folgt ab:
      • Sie bestellen die gewünschte/n Urkunde/n über den obigen Button online bei uns (hier erfolgt noch keine Zahlung).
      • Die Bestellung geht bei uns ein und wird geprüft.
      • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Link, über den Sie Ihre Zahlung direkt online vornehmen können, sofern die gewünschte Urkunde gebührenpflichtig ist. Schauen Sie hierzu regelmäßig in Ihr Postfach.
      • Die gewünschte Urkunde wird an Sie versandt.
    • Schriftlich: Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit einen PDF-Antrag (nicht barrierefrei) auszufüllen und dem Standesamt per Fax, Post oder E-Mail zu übermitteln. Der Antrag benötigt Ihre Unterschrift sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokuments.

    • Persönlich: Sie können Ihre gewünschte Urkunde auch persönlich im Standesamt der Kernstadt oder in den Außenstellen Ailingen und Kluftern während der Sprechzeiten abholen. Wir bitten vorab um telefonische Terminvereinbarung.

    Eine telefonische Anforderung von Personenstandsurkunden ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

    Fristen

    Hinweise für Friedrichshafen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Friedrichshafen

    Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je 20 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Friedrichshafen

    Eine telefonische Anforderung von Personenstandsurkunden ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de