Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    Hinweise für Ulm

    Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (zum Beispiel für Rentenangelegenheiten, zur Änderung von Ausweispapieren).

    Beschreibung

    Hinweise für Ulm

    Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (zum Beispiel für Rentenangelegenheiten, zur Änderung von Ausweispapieren).

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

    • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
      • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
      • gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
    • Ort und Tag der Geburt
    • die Religionszugehörigkeit, sofern sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
    • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

    Online-Dienst

    Personenstandsurkunde beantragen

    ID: L100022_dc1d6cacdb412623dd821ff8180674bcd423609b45f40ced885fdd564cad7193

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Personenstandsurkunden (Personenstandsurkunden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    89073 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: urkunden@ulm.de

    Telefon Festnetz: +49 731 161 3358

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ulm

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
    • Geburtsurkunde oder beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister
    • ist ein Partner oder eine Partnerin geschieden oder verwitwet: zusätzlich
      • Nachweis über Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft oder
      • Eheurkunde der letzten Ehe mit Vermerk über deren Auflösung oder eine beglaubigte Kopie aus dem Eheregister oder
      • Sterbeurkunde

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ulm

    Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

    • Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
    • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
    • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ulm

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ulm

    Sie können die Urkunde persönlich beantragen. Zuständig ist das Standesamt, bei dem Sie Ihre Lebensgemeinschaft begründet haben. Die Gebühr können Sie sofort entrichten.

    Oder Sie bestellen die Urkunde hier online

    Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.

    Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich. Eine telefonische Bestellung der Urkunde ist nicht möglich

    Fristen

    Hinweise für Ulm

    -

    Kosten

    Hinweise für Ulm

    Lebenspartnerschaftsurkunde: je EUR 20,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ulm

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en