Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Lebenspartnerschaftsurkunde - weitere Ausfertigungen beantragen

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten.
    Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen, zum Beispiel für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren.

    Beschreibung

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten.
    Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen, zum Beispiel für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren.

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

    • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartnerinnen beziehungsweise Lebenspartner
      • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
      • gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
    • Ort und Tag der Geburt und
    • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

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    Ansprechpartner

    Stadt Radolfzell am Bodensee (Stadt Radolfzell am Bodensee)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 14 80

    78304 Radolfzell am Bodensee

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    78315 Radolfzell am Bodensee

    Lieferanschrift

    Marktplatz 2

    78315 Radolfzell am Bodensee

    Öffnungszeiten

    Servicezeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadt@radolfzell.de

    Fax: 07732/81-400

    Telefon Festnetz: 07732/81-0

    Internet

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    Standesamt (Standesamt)

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    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07732 81 161

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

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    • bei persönlichem Erscheinen: gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
      • Ausweis der bevollmächtigten Person
    • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel

    Voraussetzungen

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    Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

    • Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
    • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
    • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

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    Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt, bei dem Sie Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.

    Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können.

    In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob

    • es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
    • wie Sie Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

    Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

    Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.

    Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

    Fristen

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    keine

    Bearbeitungsdauer

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    -

    Kosten

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    Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je EUR 20,00 (zzgl. Portokosten bei postalischem Versand)

     

    Hinweise (Besonderheiten)

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    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en