Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
Hinweise für Karlsruhe
Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen, zum Beispiel für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren.
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten.
Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen, zum Beispiel für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
- die Vor- und Familiennamen der Lebenspartnerinnen beziehungsweise Lebenspartner
- zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
- gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
- Ort und Tag der Geburt
- die Religionszugehörigkeit, wenn sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
Online-Dienst
Urkundenbestellung online
Beschreibung
Die Urkunden können mit dem Formular direkt online bestellt und bezahlt werden.
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Standesamt Karlsruhe-Stadt: Eheschließungen und Urkundenstelle (Standesamt Karlsruhe-Stadt: Eheschließungen und Urkundenstelle)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr 18.04.2025 bis 18.04.2025 Karfreitag, ganztags geschlossen 21.04.2025 bis 21.04.2025 Ostermontag, ganztags geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721 115
Fax: 0721 133 3409
E-Mail: standesamt@oa.karlsruhe.de
E-Mail: eheregister@oa.karlsruhe.de
Internet
Standesamt Karlsruhe Stadt (Standesamt Karlsruhe Stadt)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr 18.04.2025 bis 18.04.2025 Karfreitag, ganztags geschlossen 21.04.2025 bis 21.04.2025 Ostermontag, ganztags geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721 115
Fax: 0721 133 3409
E-Mail: standesamt@oa.karlsruhe.de
E-Mail: urkunden@oa.karlsruhe.de
Internet
Standesamt Grötzingen (Standesamt Grötzingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721 133 7614
Internet
Standesamt Neureut (Standesamt Neureut)
Adresse
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0721 7805-0) Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags eingeschränkt nach Verfügbarkeit Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721 7805 142
Telefon Festnetz: 0721 7805 0
Fax: 0721 7805 150
E-Mail: neureut@karlsruhe.de
Standesamt Wettersbach (Standesamt Wettersbach)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Standesamt Durlach (Standesamt Durlach)
Adresse
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0721 133 1932
Telefon Festnetz: 0721 133 1931
Telefon Festnetz: 0721 133 1933
Telefon Festnetz: 0721 133 1934
Telefon Festnetz: 0721 133 2900
E-Mail: standesamt@durlach.karlsruhe.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Karlsruhe
- bei persönlichem Erscheinen: gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
Voraussetzungen
Hinweise für Karlsruhe
Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
- Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
- Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
- Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Karlsruhe
- § 58 Lebenspartnerschaftsurkunde
- § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG:
- § 1 Lebenspartnerschaft
§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Hinweise für Karlsruhe
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
Hinweise für Karlsruhe
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt, bei dem Sie Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Begründung der Lebenspartnerschaft ereignet hat.
Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können.
In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob
- es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
- wie Sie Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).
Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.
Fristen
Hinweise für Karlsruhe
Keine.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Karlsruhe
Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell 3 Wochen.
Kosten
Hinweise für Karlsruhe
Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je EUR 20,00
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Karlsruhe
Das Standesamt Karlsruhe stellt nur dann standesamtliche Urkunden aus,
- wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Karlsruhe ereignet hat und
- die Frist für die Führung der Personenstandsbücher noch nicht abgelaufen ist.
Fristen für die Führung der Personenstandsbücher
Es gelten folgende Fristen:
- Geburtenregister 110 Jahre
- Eheregister 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre
Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. –bücher an das Stadtarchiv Karlsruhe abgeben. Nachweise aus älteren Registern sind dort erhältlich.
Weitere Informationen: Stadtarchiv Karlsruhe
Ebenso werden Lebenspartnerschaftsurkunden ausgestellt, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht beim Standesamt, sondern beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe oder beim Landratsamt Karlsruhe begründet wurde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg