Lebenspartnerschaftsurkunde - weitere Ausfertigungen beantragen
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (zum Beispiel für Rentenangelegenheiten, zur Änderung von Ausweispapieren).
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
- die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
- zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
- gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
- Ort und Tag der Geburt
- die Religionszugehörigkeit, wenn sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
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Ansprechpartner
Standesamt (Standesamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)
Adresse
Hausanschrift
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07131 56 0
Fax: 07131 56 2999
E-Mail: posteingang@heilbronn.de
De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heilbronn
- gültiger Personalausweis / Reisepass bzw. bei elektronischer Beantragung: Ausweiskopie
- bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
- bei elektronischer oder postalischer Beantragung: Nachweis über die Bezahlung der Gebühr
Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
- Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
- Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
- Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)
Rechtsgrundlage(n)
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- § 58 Personenstandsgesetz (PStG) (Lebenspartnerschaftsurkunde)
- § 48 Personenstandverordnung (PStV) (Personenstandsurkunden)
- § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) (Form und Voraussetzung)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
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Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.
Verfahrensablauf
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Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beim Standesamt im Rathaus, Marktplatz 7, 1. Stock, Zimmer 155 und 156, beantragen und in der Regel auch sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie hierzu ein gültiges Ausweisdokument mit.
Sie haben aber auch die Möglichkeit die Urkunden die Urkunden über ServiceBW zu beantragen.
Alternativ können Sie diese auch per Post anfordern. Sie können dazu den entsprechenden Vordruck herunterladen, ausfüllen und uns per Post oder Fax zusenden. Bitte überweisen Sie vorab den Betrag unter Angabe des Verwendungszwecks „1.0500.100003 – Urkundenanforderung“ auf das auf dem Vordruck genannte Konto der Stadtkasse Heilbronn und legen Sie den Zahlungsnachweis bei. Die Erteilung einer Abbuchungsermächtigung ist leider nicht möglich. Briefmarken können wir nicht als Zahlungsmittel annehmen.
Bitte senden Sie uns bei postalischer oder elektronischer Bestellung ebenfalls eine Kopie Ihres Ausweises oder Passes mit.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nur möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Fristen
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keine
Kosten
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Die Gebühren sind landeseinheitlich geregelt. Sämtliche deutsch- oder mehrsprachigen Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden kosten 20,00 Euro (früherer alter Betrag: 12,00 Euro; der Hinweistext im ersten Abschnitt des Onlineantrags ist nicht mehr aktuell und wird so bald wie möglich vom Land angepasst).
Wenn Sie die Unterlagen über das Serviceportal einreichen möchten, bitten wir um Überweisung auf das Konto der Stadt Heilbronn: IBAN: DE51 6205 0000 0000 0008 59, BIC: HEISDE66XXX; Verwendungszweck: 1.0500.100003 - Urkundenanforderung
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg