Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Hinweise für Konstanz

    Neue Bewohnerparkregelung ab 01.10.2023: Bitte beachten Sie die Hinweise Link

    Beschreibung

    Hinweise für Konstanz

    Neue Bewohnerparkregelung ab 01.10.2023: Bitte beachten Sie die Hinweise Link

    Eine (anteilige) Rückerstattung der Bewohnerparkgebühren für Bewohnerparkkarten, welche seit dem 01.10.2023 aufgrund der neuen Rechtsverordnung ausgestellt wurden, ist nicht möglich.

    Rückerstattung der Bewohnerparkgebühren: Antrag auf Erstattung von Bewohnerparkausweisgebühren (Zeitraum 01.01. - 30.06.23) Link

     

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

    Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt.

    Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erstattung von Bewohnerparkgebühren (01.01. - 30.06.23)

    ID: L100022_6017973-6002753-null-null-293

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Konstanz (Stadt Konstanz)

    Adresse

    Lieferanschrift

    78459 Konstanz

    Hausanschrift

    Kanzleistraße 13/15

    78462 Konstanz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07531/900-0

    Fax: 07531/900-2201

    E-Mail: mail@konstanz.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Laube 24

    78462 Konstanz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7531 900 0

    Fax: +49 7531 900-2378

    E-Mail: buergerbuero@konstanz.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Konstanz

    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin (Halterbestätigung)
    • bei Verlängerung und Änderung bisherige Bewohnerparkkarte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Konstanz

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich mit Erstwohnsitz/alleinigem Wohnsitz registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
    • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
      Für einen Bewohnerparkausweis benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen.

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Konstanz

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Konstanz

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Konstanz

    In vielen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie zur Beantragung übersenden müssen.

    Anderenfalls gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    Fristen

    Hinweise für Konstanz

    -

    Kosten

    Hinweise für Konstanz

    Änderung der Gebühren für Bewohnerparkausweises ab 01.10.2023

    Bitte beachten Sie die Änderung der Gebühren für die Bewohnerparkausweise ab 01.10.2023.

    Nähere Hinweise finden Sie hier (Link: Höhere Gebühren für Bewohnerparkausweise ab 2023 - Stadt Konstanz).

     

    Die Gebühr für die ausgestellte Berechtigung beträgt 150,00 Euro pro Jahr.

    Die Gebühr für die Änderung des Bewohnerparkausweises beträgt 15,00 Euro.

    Die Gebühr für eine Kurzberechtigung (3 Monate) beträgt 45,00 Euro.

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Konstanz

    Bitte beachten Sie, dass die blauen und violetten Tageskarten nicht auf reinen Bewohnerparkplätzen gültig sind. Die genannten Tageskarten können nur auf bewirtschafteten Parkplätzen genutzt werden.

    Tageskarten

     

    Hotels/Pensionen/Ferienwohnungen:

    Bei gewerblicher Vermietung von Gästezimmern können die Betreiber von Beherbergungsbetrieben Tageskarten für Gästefahrzeuge im Bürgerbüro erwerben.

     

    Bitte bringen Sie für den Kauf von Tageskarten folgende Unterlagen mit:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis über die gewerbliche Vermietung:
      Schreiben der Tourist-Information über die Eintragung im Verzeichnis der Tourist-Info oder Nachweis der Stadtkämmerei Konstanz

     

    Anwohner im linksrheinischen Stadtgebiet:

    Anwohner im linksrheinischen Stadtgebiet können für Besucher wahlweise blaue oder violette Tageskarten im Bürgerbüro erwerben (max. 10 Stück pro Kauf).

     

    Bitte bringen Sie für den Kauf von Tageskarten folgende Unterlagen mit:

    • Personalausweis oder Reisepass

     

    Gebühren:

    Blaue Tageskarten (Stadtgebiet Paradies): 12,00 Euro
    Graue Tageskarten („P & R am Seerhein“): 10,00 Euro
    Violette Tageskarten (Altstadt und Laube): 17,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de