Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
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Bürgerservice Käfertal (Bürgerservice Käfertal)
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Bürgerservice Seckenheim (Bürgerservice Seckenheim)
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Bürgerservice Friedrichsfeld (Bürgerservice Friedrichsfeld)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:30 nur mit Terminvereinbarung und 13:00 - 16:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Mi geschlossen Do 09:00 - 12:30 nur mit Terminvereinbarung und 13:00 - 17:30 Uhr nur mit Terminvereinbarung Fr geschlossen
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Fax: 0621 293 2942
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erforderliche Unterlagen
- Führerschein
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
- Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 45 Absatz 1b Nummer 2a (StVO) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Jeweilige örtliche Gebührenordnung (soweit vorhanden), ansonsten Gebühren-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
In vielen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.
Fristen
keine
Kosten
Je nach Gebührenordnung werden unterschiedliche Gebühren erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg