Bewohnerparkausweis
Hinweise für Bruchsal
Beschreibung
Hinweise für Bruchsal
In den Parkzonen im Stadtgebiet Bruchsal haben Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Parkzone die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu beantragen.
Ob Sie berechtigt sind eine solche Sonderparkberechtigung für Ihren PKW zu erhalten, sehen Sie unter „Voraussetzungen“.
Durch die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann keine Garantie zur Nutzung der vorhandenen Stellplätze vorausgesetzt werden.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Online-Dienst
Bewohnerparkausweis beantragen (Onlineantrag)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bruchsal (Stadtverwaltung Bruchsal)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bruchsal
-
ausgefüllterAntrag
-
Fahrzeugschein und sollten Sie nicht die Halterin / der Halter des Fahrzeugs sein, die Nutzungsüberlasssungserklärung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
Voraussetzungen
Hinweise für Bruchsal
- Sie sind in der Parkzone meldebehördlich registriert und wohnen tatsächlich dort.
- Sie sind die Halterin / der Halter des Fahrzeugs oder nutzen das Kraftfahrzeug dauerhaft.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bruchsal
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung
Rechtsbehelf
Hinweise für Bruchsal
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Verfahrensablauf
Hinweise für Bruchsal
Der Bewohnerparkausweis ist schriftlich oder in elektronischer Form zu beantragen.
Bitte beachten Sie die Bearbeitungsdauer von ca. 14 Tagen bei einer Erstbeantragung oder Verlängerung des Bewohnerparkausweises.
Fristen
Hinweise für Bruchsal
keine
Kosten
Hinweise für Bruchsal
30 Euro für ein Jahr, ab 01.01.2024 beträgt die Gebühr 90 Euro pro Jahr
Der Bewohnerparkausweis kann ausschließlich per Rechnung bezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bruchsal
Weiterführende Links zu ähnlichen Verfahren:
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg